Laut
"Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO"
ist unter
6.1.3 Kraftstoff-/ Gasanlage (Antrieb und Heizung)
D 6.1.3 a) Tankdeckel Verliersicherung fehlt
ein Geringer Mangel angekreuzt.
Die Tatsache, das dieser Mangel zur Verweigerung der Plakette geführt haben soll (Motortalk) legte einen erheblichen Mangel nahe - ich korrigiere meine Aussage von zuvor, es handelt sich offensichtlich um einen geringen Mangel, welcher aber in Verbindung mit anderen Mängeln zur Verweigerung führen kann.
Gruß
Marc
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