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exroadi

1 Satz nabenabdeckungen (original)

Empfohlene Beiträge

Im Titel steht ja schon fast alles.

 

Ich habe hier noch einen Satz (4 Stück) Nabenabdeckung für Alufelgen. Sind gebraucht aber noch absolut intakt.

 

Kann auf Wunsch auch gerne ein Foto senden.

 

Meine Preisvorstellung: EUR 15 incl. Versand

 


smarte Grüße

 

Detlef

 

fortwo CDI Cabrio pulse EZL 07/2004 bei mir seit 09/2005

 

streamgreen Bereifung vorne 195/40 R 16, hinten 215/35 R 16 jeweils mit Dunlop SP 9000

 

123322_5.png

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mit smart schrift, oder mit smart logo ?

 

mit smart schrift würde ich sie nehmen....

 

gruss

dieter

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartipercy am 24.08.2011 um 14:57 Uhr ]


rms2.gif

 

 

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Sind mit smart-logo

 

 


smarte Grüße

 

Detlef

 

fortwo CDI Cabrio pulse EZL 07/2004 bei mir seit 09/2005

 

streamgreen Bereifung vorne 195/40 R 16, hinten 215/35 R 16 jeweils mit Dunlop SP 9000

 

123322_5.png

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Danke jfür die Info, dann natürlich bei mir für EUR 8,00 incl. Versand

 

Detlef


smarte Grüße

 

Detlef

 

fortwo CDI Cabrio pulse EZL 07/2004 bei mir seit 09/2005

 

streamgreen Bereifung vorne 195/40 R 16, hinten 215/35 R 16 jeweils mit Dunlop SP 9000

 

123322_5.png

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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