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junka2005

Suche Folierer im Raum Saarland + 100km

Empfohlene Beiträge

Hi,

hab hier nen 450 in schwarz stehen.

Nun möchte ich gerne die Front und beide Türen folieren lassen.

Nun suche ich einen Folienonkel der gut und günstig meinen Haufen einfärbt.

Evtl auch alle Kunstoffteile.

Farbe ist noch nicht ganz klar.....

Gruss Achim

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Also mein folierer kommt zwar vom Bodensee. Aber es wird wohl bei allen die gleiche Antwort sein und zwar das Kunststoff kein fester Stoff ist sich so verformen kann und somit die heiss geliebte Folie abblättern kann, und sich so auch blasen bilden können, und dieser somit nicht foliert werden kann. Lackieren ist hier leider angesagt. Ich sag auch Tieren ist das neue lackieren leider noch nicht bei Kunststoff...weiterhin viel Erfolg bei einem günstigen Angebot:)

 

Gruß vom Bodensee

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Frag mal den werbeoptiker.de ob er vollbeklebungen macht.

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fortwo cabrio, bj 06/00, 600er Benziner, rePowered by SmartProfi

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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