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derbasti007

rückleuchten bekleben? erlaubt? bilder?

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hi zusammen!

 

da meine RL langweilig sind (pure standard) würd ich gerne eine beklebung vornehmen mit einem ausschnitt fürs licht ;-)

 

ist sowas erlaubt?

 

also was weiss ich ein smilie draukleben mit den augen nase und mund als "loch" fürs licht?!?!

 

der kreis ist dann schwarz und passt zum rahmen....

 

darf man sowas und hat das jmd gemacht???

 

danke!

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nicht erlaubt...

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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mist... :(

 

aber danke!

 

kann man die rückleuchten irgendwie schwarz lackieren oder so? ich hab die standard-dinger und mein smarti ist gelb schwarz - da würden sich schwarze gut machen ;-)

 

ich hab mal irgendwo was gehört von so nem lack? ist das zulässig? taugt das was????

 

DANKE

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Quote:

Am 31.05.2011 um 15:51 Uhr hat derbasti007 geschrieben:
ist das zulässig?

 

machen kann man's, hält bis zum nächsten TÜV-Termin oder der nächsten Polizeikontrolle.

ist definitiv nicht zulässig!


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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ok weiss ich bescheid :)

 

muss mal kucken, was es für alternativen für die RL gibt, die standard sind total langweilig :(

 

cheers!

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Alternative das hier!

 

wem's gefällt....


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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