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smartboy87

welches Leder für die sitze nehmen?

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Hallo,

 

also ich werde mir am Montag meine sitze neu beldern lassen für meinen Smart 451 :-D - Aber ich weiß noch nicht ganz genau ob mit Kunstleder oder Echtleder.....die original Ledersitze sind ja Teilledersitze, also die Sitzfläche und die Lehnenfläche ist in Echtleder und die Äußeren Seitenwangen sind aus Kunstleder! - Soll ich es genauso machen, oder alles komplett aus Kunstleder? - Meine Überlegung geht dahin, dass das Kunstleder eventuell nicht so anfällig ist auf Faltenbildung.....hat irgendjemand eine Erfahrung damit gemacht? - Wie würdet ihr es machen??

 

Vielen Dank :-?

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Und schon die Sitze beziehen lassen.

 

WO hast Du das machen lassen und was hat es gekostet?


451.400 CDI Passion Cabrio

schw./silber

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Puuuuuh !!!!!! !??!?!?

Also, auf jeden Fall Echtleder nehmen !!!!!

Du ärgerst Dich hinterher 1000 Fach, ... und dann ist es zu spät !!!!!

 

Gruß

Ralf

 


6,4 Liter .. gedrückt !!!

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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