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Gerhard

unterschiedliche reifen an den achsen? erlaubt?

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kann ich eigentlich legal vorübergehend an der hinterachse winterreifen (beidseitig) und an der vorderachse sommerreifen (beidseitig) fahren? habe auch unterschiedliche felgen für sommer- bzw winterreifen, daher könnte es den schnittläuchern auffallen.

danke für die infos!

gruß aus MUC
gerhard

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SOCD &
Member # 005


cu @ Gumball3000


Mein bike-w³

 

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Nein... verboten und fahrtechnisch äußerst bedenklich!!!

Gruß, Ingo


thumb.giftrueblue wird von 42 Mitgliedern ignoriert thumb.gif

 

 

vomit-smiley-021.gifIngo4.pngvomit-smiley-021.gif

 

Von www.fahnenversand.de:

 

152.jpg

 

Beschreibung:

Regenbogenfahne

 

Material: Polyester

Größe: ca. 150x90cm (BxH)

 

Die Flagge ist an der kurzen Seite mit 2 Ösen versehen

und kann auch an einem Stock oder action-smiley-075.gifÄhnlichem action-smiley-081.gif befestigt werden.

 

 

 

 

 

 

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Also meiner Ansicht nach, ist es nicht verboten. Man muss nur Achsweise die gleichen Reifen fahren.

Aber gefährlich ist es auf jeden Fall.
Also lasse es besser bleiben.

Gruß

Thomas
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smart Cabrio&pulse cdi streamgreen/black
HAM-TD 109
www.ist-das-der-hammer.de
advatar.jpg


Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

logo.gif

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Nein, nicht verboten, und im Frühling im Gegensatz zu der Meinung vieler Moralapostel auch nicht lebensgefährlich, wenn sicher auch nicht optimal oder langfristig wirtschaftlich. Nur auf der gleichen Achse muss ein Typgleicher Reifen Montiert sein (Typ : Sommer/Winter/Radial/Diagonal, nicht Marke - über Sinn und unsinn mal abgesehen).

Sollte aber dennoch nur eine Übergangslösung sein.

Also, bis denne
Marc

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M@rc hat recht! Man darf verschiedene Reifen fahren. War jahrelang üblich, auf der Antriebsachse (=hinten) Winterreifen und an der Vorderachse Sommerreifen zu fahren. Habe das auch gemacht und lebe noch. Kann mich auch an keine gefährliche Situation erinnern, die dadurch verursacht worden wäre. Fahre allerdings auch keinen besonders heißen Reifen.

Tschööööööö

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Hi

achsweise kann man verschiedene Reifen aufziehen. Sollte aber nicht ständig so sein.
In Notsituationen (Platten) dürfen es auch verschiedene sein. Sonst dürfte man mit dem Notrad ja auch nicht fahren.

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Cabrio.gif
Smart Cabrio CDI .. aus Freude am Fahren !
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Clever und Smart Cabrio CDI !

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danke für die aufklärung!

ich will ja eigentlich nur meine hinteren somerreifen mit neuen gummis versehen. das heißt, ich pack die hinteren sommerreifen plus neuer gummis in den bewinterreiften smart, fahr zum pitstop, laß auf den hinteren sommerreifen die gummis wechseln und laß dann die hinteren reifen gleich dranschrauben. dann brauch ich daheim nur mehr die vorderen sommerreifen selber machen. und einen komplettensatz reifen auf felgen plus zwei zusatzgummis passen nicht ganz in den kleinen rein. ;-)

ergo: wegen der sicherheit: ich fahr maximal 5km mit dieser kombination!

danke und gruß aus MUC
gerhard
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SOCD &
Member # 005


cu @ Gumball3000


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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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