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smartanne2

Winterreifen - teuer

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Mir tun nur die Leuts leid, die jetzt auf Grund einer Reifenpanne oder eines Reifenschadens gezwungen sind, neue WR kaufen zu müssen.

 

Grüße

 

C.D.L


2002 - 2009 450 CDI Cabrio 146 TKM = Top

2009 - 2021 451 CDI Cabrio EZ 08/2008 138 TKM = Flop bis geht so

2021 - ????  453 forfour 66 kw Benziner EZ 2017 = mal abwarten......

 

 

 

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Ich war auch schon Mitte Oktober davon betroffen, war entsetzt, dass die Reifen, die ich wollte, bei reifen.com plötzlich doppelt so teuer waren (auf Stahlfelgen).

Und da es sich damals schon abgezeichnet hat, war es auch klar, dass die Preise nochmals steigen würden.

 

Natürlich, dass es Winter wird, das war überraschend, genauso wie die Tatsache, dass es durchaus im Winter schneien könnte. Das konnte ja keiner ahnen. :roll:

Deswegen sehe ich das so wie Fido, selbst Schuld. Nehmt es sportlich, es hätte ja klappen können! :lol:

 

Die Neuwagenkäufer, deren Fahrzeuge jetzt erst ausgeliefert werden, die sind natürlich arm dran, eben genauso wie die, die jetzt einen Reifenschaden erleiden... :(

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Am 05.12.2010 um 15:31 Uhr hat Fido geschrieben:
Und wofür das ganze? Weils auf einmal 40€ kostet, falls man bei schnee,matsch oder Eis erwicht werden sollte? Wer vorher kein ungutes gefühl hatte mit sommerreifen zu fahren, muss das jetzt wegen der 40€ auch nicht machen... Zumal die gefahr erwischt zu werden doch eher gering ist...

 

Das Bußgeld von 40 € dürfte das kleinste Problem sein.

Viel gravierender und im Einzelfall existenzbedrohend ist, dass die Versicherung uU im Kaskofall die Leistung verweigern kann und im Haftpflichtfall Regressansprüche geltend machen kann!

Außer es steht explizit im Versicherungsvertrag, dass die Versicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

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Quote:

Am 05.12.2010 um 17:03 Uhr hat quattroporte geschrieben:
Das Bußgeld von 40 € dürfte das kleinste Problem sein.
Viel gravierender und im Einzelfall existenzbedrohend ist, dass die Versicherung uU im Kaskofall die Leistung verweigern kann und im Haftpflichtfall Regressansprüche geltend machen kann!
Außer es steht explizit im Versicherungsvertrag, dass die Versicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

 

Das ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung nicht ganz korrekt.

In der Kaskoversicherung dürfte der Einzelfall entscheiden.....

 

Auszug aus dem VersichungsJournal vom 01.12.2010:

"Keine Sanktionen durch die Versicherer

 

Sanktionen ihres Kfz-Haftpflichtversicherers haben Fahrzeughalter, die gegen die Winterreifenpflicht verstoßen, nicht zu befürchten. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. übernimmt der Versicherer den Schaden des Unfallopfers auch dann, wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war und zwar ohne anschließende Regressmöglichkeit.

 

Auch Vollkaskoversicherer sind nach Angaben des GDV in der Pflicht. Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden – so der GDV.

 

Nach Meinung des ADAC sind Fälle denkbar, in denen einem an sich unschuldigen Autofahrer ein Mitverschulden an einem Unfall angelastet werden kann und zwar dann, wenn er selber nur mit Sommerreifen unterwegs war. Denn das erhöht gegebenenfalls die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs."

 

Wer den gesamten Text lesen möchte, der klickt hier

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Gruß

Sylvia

 

 


 

 

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Natürlich entscheidet der Einzelfall, drum hab ich ja auch uU (=unter Umständen) geschrieben.

Das Risiko, dass sich die Versicherung auf grob fahrlässiges Verhalten beruft ist jedoch vorhanden. Und im Schadensfall gehört ein Blick auf die Bereifung zum Standardprüfprogramm eines jeden Sachverständigen.

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Ich hatte die Haftplichtversicherung gemeint, bei der Du leider falsch liegst... :roll: :roll:

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Gruß

Sylvia

 

 


 

 

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Was die Haftpflicht angeht hast Du schon Recht, aber ich würde mich nicht darauf verlassen dass der GDV nicht irgendwann mal von dieser Position abrückt bzw. einzelne Versicherer doch mal auf die Idee kommen...

 

Definitiv kommt jedoch eine Haftungsquote ("Mitschuld") wegen einer erhöhten Betriebsgefahr in Betracht. D.h. im Falle eines fremdverschuldetetn Unfalls wird die gegnerische Versicherung den Schaden nur teilweise ersetzen. In diesem Fall ist dann übrigens der Sommerreifen-Fahrer beweispflichtig dass der Unfall auch mit Winterreifen passiert wäre.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 05.12.2010 um 17:55 Uhr ]

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Mein Einwand war als Hinweis gedacht.

Es wird genügend Autofahrer geben, die es sich schlicht und ergreifend nicht leisten können (mittlerweile) fast 1000 EURO für einen Satz WR zu bezahlen........

 

Ich persönlich muss mich glücklicherweise nicht darauf verlassen, da Zwergi nagelneue Winterschuhe hat... ;-).

 

 

 

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Gruß

Sylvia

 

 


 

 

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Meines Erachtens wäre es nicht mehr als recht und billig, wenn die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nimmt, wenn der Unfall nachweislich durch die falsche Bereifung verursacht wurde!

Anders wird sich an der mangelhaften Moral vieler Zeitgenossen, sich Winterreifen zuzulegen, nichts ändern. Trotz der gesetzlichen Bestimmungen!

Das ist meines Erachtens auch wesentlich wirkungsvoller als die lächerlichen 40.- EURO Bußgeld, die ohnehin niemand eintreibt!

 

Immerhin haben verantwortungsbewusste Autofahrer gleich mehrfach unter solchen Idioten zu leiden!

Ich bin nun schon mehrfach stundenlang im Stau gestanden, weil die Strasse durch dieses Klientel blockiert war.

Und zweitens wird so die Bequemlichkeit und Sparsamkeit von diesen Leuten durch die Allgemeinheit über die Versicherungsprämien noch subventioniert!

 

Und LKWs mit Sommerreifen sollten bei schlechten Witterungsverhältnissen gleich mal auf einen Parkplatz gelotst und längere Zeit an die Kette gelegt werden. Viele sind ja ohnehin als rollende Zeitbomben unterwegs und dadurch wird das Gefährdungspotential nochmals erhöht!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 05.12.2010 um 18:09 Uhr ]

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War es bisher nicht auch so, das bei nicht angebrachten winterreifen bei einem unfall der versicherungsnehmer probleme bekommen kann? Hat sich also nicht wirklich viel geändert, oder?

 

Die 40 € machen insofern ja nichts aus, da wie schon geschrieben niemand wirklich danach schaut.... sollte sich halt ändern. Einfach mal mehr allgemeine kontrollen machen, wenns gerade schneit, und abkassieren. Das auto sollte in dem fall natürlich auch nicht mehr weiterfahren dürfen. Wäre ja auch viel zu gefährlich....

 

Bei LKW ist es ja so, das nur die Antriebsache(n) auf Winterreifen stehen müssen. Allerdings sind hier kaum welche mit winterreifen unterwegs. Würde man nun wirklich alle LKW stilllegen, welche nicht auf Winterreifen unterwegs sind, könnte man sich das einkaufen frischer Lebensmittel morgen sparen. Auch Die Mitarbeiter bei Mercedes und Co. könnten es sich morgen sparen zur Arbeit zu fahren, denn dank just in Time etc. hätten sie morgen nichts mehr zu tun...


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