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QuarkmitZahlen

Wer macht denn SOWAS? :-)

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Ich denke mal sowas sollte man nicht geil finden, ist ja ekelhaft.

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Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart Pulse CDI Cabrio

ICQ: 372 406 285

 

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My Smart

 


Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

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My Smart

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das ist eine straffreie sache in berlin!

jeder kann hier so viel scheiße machen wie er will. je mehr, desto besser!

anders kann und darf man sich doch nicht äußern ohne gleich rechts zu sein!

 

 

lg

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die ostberliner,

->also wir, sind doch sowieso alles glatzen und rechts also egal!

 

hoch lebe der block!^^ :roll:


2007_smart_fortwo_brabus_01_m.jpg

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Politiker machen jede Menge Schei.. - und bekommen noch richtig Geld dafür. Und zwar von uns!

 

Denkt nur mal an die Brennelementesteuer, die eingeführt werden soll. Ratet mal, wer die durch höhere Energiepreise zahlt.

 

Und wenn man dann noch bedenkt, dass viele Politiker in den Aufsichtsräten von Energieversorgern sitzen und von dort Zusatzleistungen erhalten.

 

Der Berliner Schuhschei... sollte sich woanders "entleeren".

 

Gruß, Rolf

 


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lach :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

 

ist mal was anderes :-D

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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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