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Techno

55PS-CDI For2: In Heckklappendeckel Einlage vorhanden oder leer?

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Hallo!

 

Kurze Frage:

Habe einen neuen CDI For2. (55PS)

Sehe gerade in einigen Prospekten, daß im geöffneten Fach der Heckablage (wo der Verbandskasten reinkommt etc.) eine schwarze Einlage mit Aussparungen für Verbandskasten, Warndreieck, Lampenbox etc. vorhanden ist?

 

Ist das serienmäßig so oder nur mit den gesamten Einlagen nachkaufbar?

 

Bei mir ist da gar nichts drin und die Verbandstasche plus Warndreieck und Autopapiere, die ich geschenkt bekam, fahren lose drin rum!

 

Kann man diese Einlage, die alles aufnimmt, auch einzeln kaufen?

 

Gruß

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Man muss diese Einlage kaufen.

Kostet mit dem kompletten Equipment irgendwas um die 80€ glaub rum

Mit Dabei eben Lampen, Verbandstasche, Dreieck, Schirm, Taschenlampe, Eiskratzer, und ne Weste. Ich bin super zufrieden mit dem Zeugs, und empfehle es auf jeden fall weiter :)

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Vorhin gekauft, DANKE!

 

Offiziell fand der Smart-Center-Mitarbeiter die Einlage nicht im System. (einzeln)

 

Erst als er so ein Kombi-Pack für 89 Euro öffnete, die Einlage rausnahm und deren aufgedruckte Artikelnummer eingab, wurde sie ihm für 30 Euro brutto angezeigt.

 

Er hat sie mir einzeln verkauft und eine nachbestellt, die er wieder in seinen Kombipack bastelt! :)

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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