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Smartie4000

TÜ RT BB ZAK

Empfohlene Beiträge

Gibts auch Smartiefahrer aus Tübingen, Reutlingen, Zollernalb, ev. auch Böblingen?

Vielleicht treffen sich ja schon welche. wär schön, wenn ihr mir eine Nachricht zukommen lassen würdet.

:-D


Anfragen jeglicher Art nur über PN, da ich nicht mehr oft Online bin und nicht alles lese.

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Hallo :)

 

Bin zwar ausm Kreis ES, aber das ist ja nicht weit weg.

Schau mal im Stuttgart-Thread, da sind auch TÜ-/RT-ler etc. dabei.

 

Grüßle

Jana


sos.jpg

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Herzlich Willkommen im smart-forum!

 

Schau mal hier rein. Einfach dazu kommen, wenn es mal terminlich passt.

 

Und es wäre echt nicht schlecht, wenn Du Dein Profil wenigstens ein bißchen ausfüllen könntest. Muss ja nicht gleich die Kontonummer sein :roll:

 

Grüße, Micha

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Und nochmal herzlich willkommen!

 

Ist ja schon gesagt worden, in welchem Thread sich RT und TÜ zum Stammtisch verabreden 8-)

 


Wieselchen darf das!!!

sos.jpg

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Tja eigentlich Schade dass hier in der Gegend nix passiert. Sind wohl zu wenig oder kein Interesse. :cry:

 

 


Anfragen jeglicher Art nur über PN, da ich nicht mehr oft Online bin und nicht alles lese.

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Quote:

Am 24.06.2010 um 12:30 Uhr hat Smartie4000 geschrieben:
Tja eigentlich Schade dass hier in der Gegend nix passiert. Sind wohl zu wenig oder kein Interesse. :cry:

 

Wie jetzt?

 

Hier und da ist doch mal was.

 

Bist Du zu ungeduldig oder hast Du zu hohe Erwartungen oder kannst Du schlicht und ergreifend nicht lesen?

 

Wo kommst Du denn genau her? Ist ja ein ziemliches Eck, dass Du angegeben hast.

 

Grüße, Micha

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kugel-Michael am 24.06.2010 um 23:11 Uhr ]

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...ja hier, bin täglich in sifi :) bei der arbeit :(

 

9'er


sig_frage.jpg

 

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).   Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).   Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).   (Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie ! An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !. Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...   Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).   Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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