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yamakaze

Was tun wenn trotz Reperatur im SC beanstandeter Fehler weiter besteht???

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Hallo! Ich habe eine großes Problem mit meinen Smart for 2 CDI bei 128 tkm.

Während der Fahrt hat plötzlich die Trust + Kontrolle aufgeleuchtet und kurz darauf hat mein Smart wärhrend der Fahrt ständig geruckelt. Motor aus und abstellen hat etwas geholfen aber nach ein paar Kilometer wieder das selbe. Nun war ich im SC Leonberg. Nach einen Kuztest hieß es, der Kupplungsaktuator wäre wohl defekt und müsste erneuert werden. Habe ich machen lassen: Kosten 300 Euro. Nach ca. 50 km trat genau das selbe Problem dann aber wieder auf! Wieder zurück in's SC! Nun hieß es, dann sei wohl die Kupplung bei 128 tkm abgefahren und muss erneuert werden. Schock! Nochmal 700 Euro! Und jetzt kommt's: Nach 25 km genau wieder das Problem!!!! Kann mir jemand sagen, was für Möglichkeiten ich in so einem Fall habe? Offensichtlich konnte weder der Kupplungsaktuator noch die komplette Kupplung das Problem beseitigen. Gibt es eine Chance, dass ich die Kosten für die erfolglose Reparatur zuzrüchfordern kann?

Freue mich sehr über Informationen!

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Quote:

Am 31.12.2005 um 15:11 Uhr hat yamakaze geschrieben:
Hallo! Ich habe eine großes Problem mit meinen Smart for 2 CDI bei 128 tkm.

Während der Fahrt hat plötzlich die Trust + Kontrolle aufgeleuchtet und kurz darauf hat mein Smart wärhrend der Fahrt ständig geruckelt. Motor aus und abstellen hat etwas geholfen aber nach ein paar Kilometer wieder das selbe. Nun war ich im SC Leonberg. Nach einen Kuztest hieß es, der Kupplungsaktuator wäre wohl defekt und müsste erneuert werden. Habe ich machen lassen: Kosten 300 Euro. Nach ca. 50 km trat genau das selbe Problem dann aber wieder auf! Wieder zurück in's SC! Nun hieß es, dann sei wohl die Kupplung bei 128 tkm abgefahren und muss erneuert werden. Schock! Nochmal 700 Euro! Und jetzt kommt's: Nach 25 km genau wieder das Problem!!!! Kann mir jemand sagen, was für Möglichkeiten ich in so einem Fall habe? Offensichtlich konnte weder der Kupplungsaktuator noch die komplette Kupplung das Problem beseitigen. Gibt es eine Chance, dass ich die Kosten für die erfolglose Reparatur zuzrüchfordern kann?

Freue mich sehr über Informationen!



 

In diesem Falle wuerde ich auf die Reparaturgarantie pochen und ggf. mit der Schiedsstelle des Handwerks "locken".

Nach einer 300Euro-Reparatur, die evtl. nicht mal eine gewesen sein koennte- muss die Kiste wieder laufen!

(Wenn der Kupplungsbelag runter war, haette die Werkstatt das auf jeden Fall merken muessen)

8-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von plaetzchen-wolf am 31.12.2005 um 15:17 Uhr ]


plaetzchenwolf im "Exil"

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Hallo Plätzchen-Wolf!

Muss dich korrigieren: Die Reparatur hat bis jetzt 1000 (!) Euro gekostet!!! Ist ja möglich, dass die Kupplung bei 128 tkm nicht mehr ganz neu ist, aber der Austausch der Beläge und des Aktuators konnten das eigentliche, von mir beanstandete Problem nicht beseitigen. Gibt es für solche Fälle eine Rechtsgrundlage? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass Dinge ausgetauscht werden die für das Problem gar nicht verantwortlich sind! Ich möchte daher auch nicht auf den bis jetzt erfolglosen 1000 Euro Reparaturkosten sitzen bleiben. Jetzt habe ich ne neue Kupplung und nen neuen Aktuator was ich gar nicht wollte und vielleicht auch gar nicht gebraucht hätte, so zumindest mein aufkommend misstrauischer Verdacht!

 

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hast schlechte karten, das mal vorab. kommt jetzt drauf an wie dein reparaturauftrag verfaßt war. wenn da draufsteht "motorruckeln beseitigen" und das ist trotz rep nicht erfolgt, hast theoretisch anrecht auf kostenlose nachbesserung oder ebenso kostenlosen rückbau. in der praxis wirst du aber nur allerschwerst wieder an deine wohl schon bezahlte kohle kommen.

 

wenn nach deinem gespräch mit dem meister draufstand "kupplung (bzw aktuator) tauschen", wovon ich mit meiner sc-erfahrung ausgehe, hast pech gehabt. weil die können sich dann dumm stellen und sagen, das war nötig und von nem ruckeln hat nie einer was gesagt daß das damit weggeht.

 

bleiben dir noch wie der kollege sagt, schiedsstelle des kfz-handwerks, smart-service-center und als wieder mal letzter weg autobild-kummerkasten.

 

good luck

haben die das mischgehäuse mal geprüft? hat sich bei meinem cdi ähnlich geoutet und verreckt wohl bei jedem 2. cdi.

 

 


Alles wird gut!

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Neuer Kupplungsaktuatur&Einbau: 300 Euro

 

Aus&Einbau der Kupplung mit Mitnehmerscheiben, Modulkupplung, Kleinkram:

700 Euro

 

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ach gott leonberg war das auch noch, gute nacht marie...

wenn inkompetenz und desinteresse an zufriedenen kunden leuchten würden, dann könnte man diesen laden noch vom neptun aus sehn...

 

wenns für dich in der nähe liegt, fahr mal nach asperg zum autohaus janiak. service ist dort noch ein gelebter begriff.


Alles wird gut!

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Hallo Dieselhub!

 

Auf dem ersten Rep. Auftrag steht als Kundenbeanstandung: Trust+ hat aufgeleuchtet, Fahrzeug ruckelt stark

 

Nach der ersten Reklamation stand: genau das selbe mit Zusatz " Kupplungsaktuator wurde erneuert, Fahrzeug ruckelt nach ca. 50 km wieder mit selbem Problem". "Erneut prüfen!"

Vor dem Einbau des Aktuators bzw. der Kupplung hat mich das SC angerufen und gefragt ob ich mit der Rep. einverstanden bin. Natürlich habe ich zugestimmt! Was soll ich dennn anders machen, ich verlasse mich ja auf die Fachkenntnisse des SC. Konnte ja nicht wissen, dass Sie den Fehler bis jetzt noch nicht gefunden haben.

 

 

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Hallo Yamakaze

 

Du hast doch somit den Auftrag gegeben, dieses Ruckeln zu beseitigen, wie dies auch schriftlich festgehalten wurde. Entweder lenkt die Garage nun ein, beseitigt Dir diesen Mangel und entlässt Dir grosszügig einen Teil der Kosten......oder (ich hier in der Schweiz) würde das ganze meinem Anwalt übergeben. Die freuen sich jeweils.

Einen lieben Gruss

Lukas

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mein for2 Cabrio (01er) war schon hier in den Ferien:

forum_ferienland.jpg

 


mein 42 Cabrio (01er) war schon hier in den Ferien:

forum_ferienland.jpg

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Hallo Yamakaze,

 

natürlich stehst Du dem Smartcenter nicht ohne Rechte gegenüber. Theoretisch kannst Du Rückeinbau Deiner alten Teile verlangen, was jedoch daran scheitern wird,dass Deine Teile gar nicht mehr existieren. Trotzdem kannst Du aber Dein Geld zurückverlangen, musst Dir aber eine gewisse Wertsteigerung und Ersparnis für künftige Reparaturen anrechnen lassen. Man wird argumentieren, dass bei deiner Laufleistung eh bald die streitige Reparatur fällig geworden wäre. 30 - 40 % Eigenanteil fände ich hier realistisch.

Somit kann ich Dir nur eine anwaltliche Beratung empfehlen. Eine Erstberatung kostet max. 70 EUR, viele Anwälte machen das sogar manchmal umsonst. So ging es mir z.B. mal.

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Was mich einmal interessieren würde, vielleicht steht's auch irgendwo und ich habe es überlesen, konntest Du irgend jemand vom SC eigentlich den Fehler konkret vorführen oder wurde hier nur auf Verdacht und Deine Beschreibung repariert?

 

Ändert sicher nichts an dem Sachverhalt, aber interessant zu wissen wärs schon.

 

Evelyn


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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