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faxe

Zoll & MwSt. beim re-import aus CH. ?

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Kennt jemand hier den regeln beim re-import.?

 

Es geht um ein fahrzeug mit Deutsche 1. zulassung in 2000, es wurde 2006 in CH

importiert und da verzollt & zugelassen, und

seitdem dort betrieben.

 

Deutsches fahrzeugbrief sind noch vorhanden, im mai 2005 stillgelegt.

 

Frage:

 

Wenn dieses fahrzeug wieder nach Deutschland / EU re-importiert werde, müsste dann auch wieder / nochmals

zoll & MwSt. gezahlt werden... ?

 

Ich wäre sehr dankbar wenn jemand mich diese frage beantworten könnte, oder weiterleiten wo ich selber ausfindig werden kann, - links & homepages.

 

 

 

-----------------

John

08 CDI Passion

08 DL650A

 

Spritmonitor.de

 

 

 


John

08 CDI Passion

08 DL650A

 

Spritmonitor.de

 

 

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Zwischen der Schweiz (EFTA) und Deutschland (EU) gibt es ein Präferenz-Abkommen. Ware mit Ursprung in einem EU-Land oder einem EFTA-Land kann zollfrei eingeführt werden. Das muss allerdings durch ein Ursprungszeugnis des Herstellers nachgewisen werden.

 

Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der Mehrwertsteuer fällt trotzdem an.

 

Ein Fahrzeug, das länger als 12 Monate abgemeldet war, muss zur Einzelzulassung.

 

Grüße, Micha

 

[edit: Lieferantenerklärung gestrichen, Anmerkung zur Anmeldung]

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kugel-Michael am 06.04.2010 um 11:35 Uhr ]

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Einfach mal beim Zoll anrufen sollte Klarheit bringen :roll:

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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