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Mr_Chong

knirschendes bzw. klapperndes Tachogehäuse

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Hallo Smarties,

 

ich fahre jetzt seit knapp 3 wochen meinen cdi 450 und alles ist wirklich erste Sahne, bis.......auf dieses bes*****ene knirschen von dem Tacho! :-x

Ich habe mir für die Lösung des Problems einfach überlegt, dass man den tacho erstmal abnimmt und dann zwischen Tacho und dem Armaturenbrett einfach was zwischenklebt ich dachte da so an diese Filzgleiter :-D

 

Wie habt ihr denn das Problem bei euch gelöst? Ich bin mal echt gespannt drauf

 

Danke schonmal im Voraus!

beste grüße aus Bielefeld


Aller Anfang ist schwer

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mit deiner idee fahre ich schon 10 jahre. ;-)

das problem gibt es teilweise auch beim benziner, an meinem diesel war es damals extrem bei kälte!

du brauchst ihn nicht abnehmen, einfach ein stück hochdrücken und den gleiter runter.

 

lg

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hehe gut zu wissen. dann weiß ich ja was ich morgen früh als erstes mache...thanks...dann macht fahren bestimmt doppelt spaß :-D :lol: :-D :lol:

 

 


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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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