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Liebelia

An alle "Autoprice- smarties"...

Empfohlene Beiträge

Hallöchen,

habe mich für den Kauf meiner Kugel über autoprice.de entschieden, weil ich für meinen Wunsch- Smartie dort exakte 2.100:o DM :roll: spare!
Soweit ich überblicken kann, ist die Serienausstattung incl. Softtip identisch mit der deutschen (+ Pannenset :))

Folgende Fragen habe ich aber noch:

1. Ist bei Bestellung in Paris eine Anzahlung notwendig?

2. Ich muss mir den Wagen wg. Zeitmangel liefern lassen. Wer kriegt den Nettobetrag + Lieferkosten... das SC per Überweisung oder der Spediteur?

3. Wie lange dauert es, bis sich der Fiskus bei mir meldet und ich die Märchensteuer blechen darf?

4. Sind alle Papiere wie z.B. Anleitung, etc. in deutsch?

Vorab gesagt: Die "Suchenfunktion" hat mir bei diesen Fragen net weitergeholfen!

Vielen lieben Dank, wenn Ihr antwortet!

Julia


 

Liebe Grüße aus Dortmund von Julia und Paulchen
paulchen001.gif
Heute ist nicht alle Tage... ich komm` wieder, keine Frage!

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1. Ist bei Bestellung in Paris eine Anzahlung notwendig?
2. Ich muss mir den Wagen wg. Zeitmangel liefern lassen. Wer kriegt den Nettobetrag + Lieferkosten... das SC per Überweisung oder der Spediteur?
4. Sind alle Papiere wie z.B. Anleitung, etc. in deutsch?


Diese Frage klärst Du am sichersten durch einen Anruf beim entsprechenden Verkäufer, oder?

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3. Wie lange dauert es, bis sich der Fiskus bei mir meldet und ich die Märchensteuer blechen darf?


Wenn sich der Fiskus bei Dir meldet darfst Du schon wesentlich mehr als nur die Märchensteuer berappen und hast eventuell mächtig Ärger an der Backe.

Du musst Dich bei der zuständigen Steuereintreiberstelle Deines Misstrauens selbständig melden und freiwillig und mit einem Lächeln die Steuern berappen. (Danach ist der Raum in gebeugter haltung rückwärz zu verlassen. :-D)

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The one and only Zaunkönig der Gartenlaube

Wir haben zur Zeit Darjeeling, ostfrisische Mischung, Earl Grey, Lady Grey, Orange Broken Pekoe und Fenchel-Kümmel-Anis. Was darf's denn sein?

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Hihooo,

also ich habe meinen auch über autoprice geordert und bin vom Lieferablauf zufrieden gewesen....

Meiner ist aus Rotterdam, als der Smart im dortigem SC war, habe ich die entsprechende Nettosumme per SWIFT-Überweisung veranlasst. Sonst hätte das SC den Wagen nicht an die Spedition übergeben....Eine Anzahlung mußte ich übrigens nicht leisten...

Die Spedition transportiert dann den Smart zu Dir frei Haus und berechnet Dir die Frachtkosten...so ca. 500 DM...

Die Anleitung ist immer in der jeweiligen Landessprache, wo der Smart bereitgestellt wird. Aber in jedem deutschen SC kann man für 15€ eine dt. Anleitung kaufen....

Grüße

Stahlratte



Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

signatur3qb3.jpg

 

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Am 23.01.2002 um 00:42 Uhr hat Benedikt geschrieben:
Danach ist der Raum in gebeugter haltung rückwärz zu verlassen. :-D


:-D :-D :-D Er nu wieder, hi hi! Gebeugt! Rückwärz!

"Dienernde" Grüße
Micha
-----------------
...ich geb' mir die Kugel! Und was iss mit Teeee?

Sig_2.jpg - bebastelt, zumeist unter Beachtung von ntars-001.gif

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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