Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
obiwan

Ölwechsel + Einfüllen 451

Empfohlene Beiträge

Hallo smarties,

 

ich habe hier im Forum gelesen, dass man nach einem Ölwechsel das Öl nach 2l in 100ml Stücken einfüllen soll? Und man soll weniger als die angegebenen Füllmenge (nur bis min) auffüllen?!?

Ich frage mich nach dem Sinn?

Was bringt es, das Öl stückchenweise einzufüllen. Den "Überstand" von 0,1l (meine Schätzung) durch den Ölfilterwechsel sollte der Motor auf jeden Fall "abkönnen". Warum sollte die Bedienungsanleitung lügen bei der (eh geringen :) ) Füllmenge?

 

Kann mir einer das technisch erklären, oder war das bei den alten Threads ein Aprilscherz?

 

Grüße

obiwan


___________________________________________

smart & pulse 02/2009 schwarz 52KW mhd

Sonderausstattung:

Softouch, Klima, Hanschuhfach, Gepäckraumabdeckung, Sitzheizung, Sicherheits-Plus-Paket

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

verwechsel mal bitte nicht 450 und 451!

 

füll bis 1mm unter max und jut ist. so machts das sc auch.

 

gruss

 

rem


HomeAufkleber nach Wunsch

www.grimm.es

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 30.10.2009 um 20:02 Uhr hat remember geschrieben:
verwechsel mal bitte nicht 450 und 451!


 

Hi rem,

 

und warum soll das beim 450 so sein?

 

Gruß

obi


___________________________________________

smart & pulse 02/2009 schwarz 52KW mhd

Sonderausstattung:

Softouch, Klima, Hanschuhfach, Gepäckraumabdeckung, Sitzheizung, Sicherheits-Plus-Paket

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ka, kenne ich ja hier nur vom lesen her

 

 


HomeAufkleber nach Wunsch

www.grimm.es

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Kann mir vorstellen das zu viel ml nicht runterlaufen, weil ggf. die entweichende Luft dann nicht weg geht.

 

Laß mal bei einem Ölauffangkanister das Entlüftungsloch zu, dann läuft Dir die ganze Suppe drüber, so in der Art wird es wohl sein.

 

Gruß

Ralf


6,4 Liter .. gedrückt !!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.471
    • Beiträge insgesamt
      1.602.096
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.