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CPR2000

Heckseibe

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Hallo, ich habe meinen kleinen jetzt schon seit 34tkm und jetzt ist die heckseibe kaputt, besser gesagt die heckheizung....
Meine frage: wie lange habe ich auf so einen fall garantie ??

Danke Cpr


Smarte Grüße Carsten

15.gifspritmonitor.de14.gif mit dem guten 95er billigsuper________________________ignorelevel3.gifNightruner, MK-Smart ignorelevel3.gif

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3Jahre oder 40000tkm. :)
-----------------
The best there is the best there was and the best there ever will be
xyxthumbs.gif


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Wenn Dir die Heckscheibe platzt, weil die Heizdrähte durchgescheuert wurden dann wird Dir MCC die Scheibe KOSTENLOS ersetzen, Sorge nur dafür das sie Dein Auto auch schön sauber machen danach!

Platzende Hechscheiben sind ein alt bekannter Konstruktionsfehler! Das werden die in 10 Jahren noch kostenlos ersetzen dürfen, weil sonst gibt es Ärger!

Wenn die dumm tun, dann könnte man ja über die Auto-Bild und das Bundesverkehrsamt eine Rückrufaktion verlangen, und das Kostet MCC dann $$$$$$ und Image!

Gruss Auric

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Hallo

Bei mir war auch die Heckscheibenheizung kaputt (die Scheibe aber ganz - nix geplatz!). Wurde ohne Probleme bei der 30.000 Inspektion auf Garantie gewechselt :-D .

Frag' in Deinem SC nach.

Gruss Fischi


[ Diese Nachricht wurde editiert von Fischi am 09.01.2002 um 17:39 Uhr ]



Servus, a go tananga, genau, äh. Darf ich kurz vorstellen: Falscher Hase, Santa Maria, Santa Maria, Ranger, Ranger, Santa Maria, Ranger, Hase, Santa Hase, Häuptlingssohn vom Stamm der Schoschonen. Schau, schau, Schoschonen...

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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