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AndyBonn

Bilder sichtbar machen

Empfohlene Beiträge

Sorry, ich bin sonst nicht so langsam, aber hier habe ich meine Grenzen gefunden.

 

Ich kann in keinem Beitrag Bilder sehen.

 

Die Avatar-Bilder, ob animiert oder nicht, sehe ich, aber die Thread-Bilder nicht. Entweder es kommt ein grosser Pixum Kasten oder ein kleiner place holder. Werbeblocker ist aus.

 

Eine Suche hier im Forum hat nichts gebracht, daher scheint es wohl ein Einzelfall zu sein.

 

Gibt's irgendwelche Tips?

 

Danke

 

//AndyB

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Wenn die Beiträge schon älter waren wo es bei dir vorkam, liegt es daran das der Hoster die Bilder nur temporär speichert.

 

Welchen Browser benutzt Du?


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Danke fuer die Antwort.

 

Ich habe das Datum nicht gesehen!!! In letzter Zeit war ich in Foren unterwegs, bei denen als erstes die neueren Nachrichten waren.

 

Meine Schuld.

 

//AndyB

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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