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Werner-Mohrhard

Nur schön . .

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frage hast du langeweile ??????????

 

 

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Oh Mann, kannst du nicht mal einen Sammelfred für deine Bilder aufmachen?? Dieses scheiß gespamme geht bestimmt nicht nur mir tierisch auf den Sack :-x

 

edit: und mach die Bilder kleiner...

[ Diese Nachricht wurde editiert von der_troll am 17.08.2009 um 17:36 Uhr ]

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Quote:

Am 17.08.2009 um 17:35 Uhr hat der_troll geschrieben:
Dieses scheiß gespamme geht bestimmt nicht nur mir tierisch auf den Sack :-x

 

Mir gehen viele andere Dinge hier auch manchmal auf den Sack, dennoch sind sie mir keinen Post wert... :roll:


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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    • Das dies möglich ist, ist keine Frage allerdings wird dazu ein Gerät benötigt welches weder MB selbst in seinen Werkstätten hat noch irgendeine Hinterhofwerkstatt. Der offizielle Weg wäre Sam und Tacho zu erneuern denn dann (Km Stand unter 500) kann mit der Stardiagnose der Kilometerstand einmalig angepasst werden.  Das ist hier auch der entstandene Schaden.  Ich würde ihm auf in etwa 2-2500€ schätzen.  Neue Sam, neuer Tacho plus Montage und Codierung.  Allerdings müsste auch hier der korrekte Kilometerstand rechtssicher gegenüber der durchführenden Firma nachgewiesen werden. Ob da ein einfacher Werkstattauftrag reicht wage ich zu bezweifeln. Dieser Nachweis ist halt sehr schwierig da der Zähler ja nicht mehr original ist. Sonst würde sich die durchführende Firma ebenfalls juristisch angreifbar machen. Das ist das Problem in diesem Fall....  Es gibt natürlich eine viel günstigere Lösung aber diese ist eben nicht rechtssicher da es sich dabei um Tachomanipulation handelt.... Insbesondere ohne Nachweis über den genauen aktuellen Kilometerstand.... Ich denke die sinnvollste Lösung ist eine einvernehmliche Schadensersatzlösung und mit dem gesprungen Kilometerstand zu leben. Oder eben der zivilrechtliche Weg welcher aber teuer und mit Risiko für Werkstatt und Kläger verbunden ist.
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