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Ralph111

grosser smart Rabatt 21,19%

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Also das der Widerverkaufswert sinkt waage ich jetzt mal ganz stark zu bezweifeln.

 

Mit angeben würde ich es bei einem Verkauf auch nicht da es absolut keine Rolle spielt.

 

Einziger Nachteil ist, dass bei der Zulassung ca. 20 Euro extra einzuplanen sind bei einem Re- und Grauimport. (Frag mich nicht warum, aber da haben die dann andere Gebührensätze)

 

Das mit dem Klagen halte ich jetzt mal für ein Gerücht, weil... Wieso? Mit welcher Begründung sollte da ein Rechtsstreit gerechfertigt sein? Welche Nachteile entstehen denn dem Käufer? Was ist für ihn anders? Auf welcher Grundlage sollte er eine Klage einreichen können? Also, sorry, aber das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.

 

Abgesehen davon habe ich noch nie ein Gebrauchtwageninserat gesehen, ebi dem irgendwas von Re-Import drin stand. (Außer es war verkaufsfördernd ;-) )

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Man könnte bei Fahrzeugen, die 2500 billiger waren, weil man einen Haufen Schrott beim Händler abgegeben hat, auch argumentieren, dass diese einen geringeren Wiederverkaufswert haben könnten. Man müsste dann beim Verkauf angeben, dass man ihne "Umweltprämiert" bekommen hat.

 

Ich denke, dass der Einkaufspreis nur allgemein auf das Gebrauchtwagenpreisniveau, z.B. durch Neuwagenrabattpolitik der Hersteller, und nicht im Einzelfall auf den Einzelpreis Auswirkungen hat.

 

Es gibt ja auch keinen rationalen Grund, wieso zwei identische Fahrzeuge unterschiedlich viel wert sein sollten.

 

Grüße

 

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