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smartipercy

[B] Kpl.-Räder Brabus Monoblock VI für 42 Md. 451

Empfohlene Beiträge

aus einem räderumbau krieg ich einen satz

brabus monoblock VI vom 42 md.451.

brabus exclusive erstzulassung 05/2008

laufleistung ca. 3000km. keine schäden an felgen oder reifen.

abgabe ende januar/2009.

 

vorn 5,5x16 ET30 mit reifen 175-50-16

hinten 7,5x17 ET33 mit reifen 225-35-17

reifen yokohama.

 

räder passen in der kombination nur an 42 neues modell (md. 451) und da auf alle versionen.

 

preis 1100,- euro

 

beispiel:

472736_815900.jpg


rms2.gif

 

 

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    • Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengmeinde !   Auf die Bemerkung: und:   Ist jetzt OT, aber trotzdem mal die Frage:   Wie ist die Lage, wenn der "angeblich gute" Käufer kurzfristig nach Übergabe des Fahrzeuges eben mit diesem einen schweren Unfall mit erheblichem Sachschaden SCHULDHAFT verursacht (und man als Verkäufer schon aufgrund der Relation des geringen Kaufpreises zur Höhe des verursachten Schadens (und dem Ablauf des Unfallgeschehens selbst) das "Bauchgefühl" hat, daß der Käufer das Fahrzeug eigentlich nur zum Zweck der Schadensverursachung gekauft haben könnte, ich dies aber nicht beweisen kann...). Z.B. weit verbreitetes Verhalten in der sogenannten "Auto-Bumser-Szene").   Muß meine Versicherung zahlen und werde ich entsprechend zurückgestuft (Schadensfreiheitsrabatt)?   Ich hätte Bedenken, ein zugelassenes Fahrzeug einfach so "auf Vertrauen" in der heutigen Zeit an "unbekannte" zu übergeben. Ich finde es besser, z.B. das Fahrzeug mit allen Schlüsseln nach Zahlung des Kaufpreises im Gewahrsam des Käufers zu belassen, die Kennzeichen abzubauen und das Fahrzeug selbst abzumelden und dem Käufer dann Papiere und entsiegelte Kennzeichen zu übergeben. Oder man fährt gemeinsam zur Zulassungsstelle des Käufers und meldet um, bestenfalls zu Dienstbeginn der Behörde am nächsten Werktag.   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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