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smartfazer

Innenraumbeleuchtung

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Hallo Leute!

Ich bin noch relativ neu in diesem Forum und möchte heute mal ein (wenn auch kleines) Problem mit meinem smartie loswerden.

Als ich neulich im Dunkeln meine Kugel aufschloss, wurde ich nicht, wie sonst gewohnt, mit dem Einschalten der Innenbeleuchtung begrüßt. Es brannte nur die kleine Fußraumleuchte.

Kein Problem, dachte ich und machte mich daran, die Leuchte unterm Dach zu öffnen und die Birne rauszunehmen, um dann Ersatz bei der Tankstelle zu holen.

Dort erntete ich aber nur Kopschütteln: 12 Volt / 7 Watt - wo ist die denn her, sowas haben wir nicht. Nur 12 Volt, 10 Watt, aber die ist länger. Ich zur nächsten Tanke - der gleiche Spruch.

Gibt's doch nicht, denke ich und fahre zum Bosch-Dienst. Dort das gleiche Spiel: 12 V / 7W? Ham' wir nicht, nur in 10W, und die sind länger - und werden auch zu heiß, wenn nur 7 W drin war! Woher ist die, aus einem smart? Fahren Sie doch mal zu Mercedes, vielleicht können die Ihnen weiterhelfen.

Ich also zum Benz-Händler: 12 V / 7 W für smart? Haben wir nicht, nur 12 V / 5 W in der gleichen Größe oder 12 V / 10 W - aber die sind länger und werden zu heiß.....!

Aus lauter Verzweiflung hab' ich dann die 5 W-Birne genommen und eingebaut. Die ist natürlich nicht so hell wie die Originale. ICH WILL MEIN ALTES LICHT WIEDERRHABEN!

Zum nächsten SC, wo ich diese Birne mit Sicherheit bekomme, sind es fast 60 km. Für eine Birne??!!

Was hat MCC da für einen Mist eingebaut?

Ich lasse sonst nichts über meinen smart kommen, aber das ist doch wirklich das Letzte!

Wollte ich einfach mal loswerden!

smarte Grüße
smartfazer (derjetztnichtmehrsohellvonseinemsmartiebegrüßtwird)

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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