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lothar

Querparken

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr :) smart Fans,

nachdem ich öfter Knöllchen an meinem Liebling :lol: hatte, wegen Querparken, habe ich eine Folie mit folgendem Text:

 

nullQuerprken

mit dem Smart ist

☟verboten☟

☛!!! NEIN !!!☚

Einziges Kriterium ist, den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

Solange dies gewährleistet ist, schreibt § 12 VI sogar vor,

den vorhandenen Parkraum optimal zu nutzen.

(AG Viechtach, Az.: 7 II OWi 00605/05).

 

unten an die Windschutzscheibe geklebt :lol:

Bisher keine Knolle mehr :-P

Gruß Lothar

 

Quote:


Jetzt habe ich den Neuen wieder Diesel

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hi,

solange bei der straße die max. durchfahrts breite gegeben ist spricht nichts gegen querparken.

wobei ich in wiesbaden auch ein ticket wegen qp bekommen habe.

nachdem ich mir den § rausgesucht habe, stand da "parken 5m vor/hinter fußgängerüberweg______EINSPRUCH

niemehr was gehört

ps. du solltest icht mit den rädern auf dem gehsteig stehen

nokia%20111.jpg

lg

-----------------

Grüße aus Wiesbaden
Ich haße den Winter und will 25 Grad und Sonne
ud-10_1.gif
rmslogo.gif
sos.jpg

 


mein%2520caesar.jpg

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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