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Papa_Quexilber

ist Tiptronic & Easytip nicht fast das gleiche ?

Empfohlene Beiträge

Hallo
Ich hab "nur" Easytip. Jetzt wird mir aber doch im Display angezeigt, wann ich hochschalten soll. Dh, die Elektronik weiß ja schon, wann sie am besten schalten soll. Im Automatik-Betrieb macht sie das dann auch. Easytip und Tiptronic unterscheiden sich also nur durch eine andere Software & den Taster am Schalthebel. Nun ist es ja bekanntlich teuer, 2 Softwarestände zu führen. Also warum sollten die dann da nicht einfach die gleiche SW drin haben und nur bei der einen Variante den Schalter angeschraubt haben ???

... und weiter ...
dann müßt man ja einfach selbst nen Schalter irgendwo anschließen können und hat für 2,50DM ne Automatik-Schaltung ....

;-)

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Tja...
...es ist tatsächlich nur ein Schalter und ein neuer Softwarestand. Zumindest muss man die Automatikfunktion freischalten lassen.
Mit nur einem Schalter kommst du leider nicht weiter :(.


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smarten Gruß,
Stefan (00547)




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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Hi Papa Quexilber,

Die Aufrüstung auf Softouch kostet im SC inkl. neuem Schaltknauf ca. 600-700DM.

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Smarte Grüße

Elmar


Hier gibt es Infos zum smart-Forum-Team!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 15.11.2001 um 17:25 Uhr ]

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Für die Automatisierungstechnik gibts doch bestimmt CAN/TCP.IP Gateways. Sowas an'n smart dran gesteckt und man sich die Software von nem andern "Smart" runterladen ....

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Hi!
Beim Thema CAN-Bus hat IMHO der cbffm die meiste Ahnung. Frag mal den!

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smarten Gruß,
Stefan (00547)




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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