Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
jenss

Werbung

Empfohlene Beiträge

Hi,

hat jemand von Euch eine gute Idee wie ich mein Smart Cabrio am besten werbetechnisch für meine Firma nutze?

Es ist ein schwarzes `04er Cabrio. Hier das Logo: ccmlogok.gif

Und hier meine Homepage

Ein Kunde von mir kann die Beschriftung vornehmen, leider fehlt es bei ihm (wie auch bei mir) an Kreativität.

Vielen Dank schon mal für Eure Vorschläge.

 

Jens

 

PS: Es sollte keine bunte Kasperkiste werden.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von jenss am 28.10.2008 um 18:07 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

das ganze in weiss und dann kleiner so das es auf die Tür paßt mit telefonnummer und internetadresse.

 

 

gruß :)

-----------------

neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

ICQ - Nr.457 209 097

 


neu02scleuchttlang021sb4.jpg

 

 

logo.jpg

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mhm hab da schnell was hingepfuscht :)

So ähnlich könntees ja aussehen. Hinten drauf dann noch Telefonnummer, Kurzbeschreibung und Homepage (auf Heckklappe und Heckscheibe)

 

werbung-seite.jpg

 

werbung-vorne.jpg

 

Hatte wenig lust das logo perfekt auszuschneiden^^

 

Gruß -Hibi-

-----------------

smart.jpg

 

signatur.jpg

 


signatur.png

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.639
    • Beiträge insgesamt
      1.605.481
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.