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Stefan29

Not-Ersatzrad??

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,
ich bin neu in der "Szene" und wollte mal fragen ob und wenn ja, wo es ein Notrad für den Smart gibt und wieviel so was kostet?
Danke, Stefan ;-)


Viele Grüsse Stefan

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Ein Notrad gibt es zu kaufen wird dann hinter den Fahrersitz geklemmt.
PS kauf dir lieber ein Pannenspray für 20DM braucht weniger platz


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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hat denn schon einmal jemand Pannenspray in einem Ernstfall eingesetzt? Wie sind die Erfahrungen. Habe es zwar auch dabei, bin aber skeptisch. Habe von anderen gehört, dass Pannenspray - allerdings bei größeren Reifen - versagt hat. Allerdings kann ich mich bei dem knappen Kofferraum mit einem Ersatzrad nicht anfreunden. Man sollte es - wie einst bei der Isetta - vorne auf den Wagen aufschrauben oder wie bei Geländewagen hinten. Sehe da aber technische Schwierigkeiten/Einbußen an Komfort: Vorne nur Plastik, hinten kommt man nicht mehr an den Kofferraum. Trotzdem sollte man vielleicht darüber nachdenken.
:)

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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