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tomcat1

BRABUS-GASPOWER vs. CDI

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Hallo leute

Dachte mir mal ich zeige hier ne möglichkeit um die spritkosten zu senken ohne auf den fahrspass zu verzichten.

Mein BRABUS verbraucht so um die 8 liter LPG/Autogas zur zeit 0,70euro der liter

Das bedeutet: 5,60euro auf 100km !!!!

Der Fahrspass bei 98PS ist genial ;-)

Schöne grüße aus dem frankenland

TOMI :)


Thomas Gruber

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Hallo Tomi,

Hast du mal Bilder und eine Kostenansage für den Umbau. Das würde mich für meinen Xclusiv auf mal interessieren. So mit der Werksgarantie und so.

 

Ulli

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Hallo Ulli

Der gasumbau bei smart liegt so bei 2000,-euro

Habe das allerdings in der leasing-rate miteingebaut !

33 liter gastank und 22 liter benzin

Habe somit ne reichweite von ca. 700km


Thomas Gruber

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ein 451 ??, und du hast Werksgarantie drauf ?

Welcher SC bietet sowas an ?

-----------------

herrlich unvernünftig

bbsigen5.th.jpg

 


Einmal smart, immer smart

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Danke Kissi :)

Ja mit werksgarantie !!! SC-Center Nürnberg


Thomas Gruber

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Quote:

Am 31.08.2008 um 22:17 Uhr hat tomcat1 geschrieben:
BRABUS verbraucht so um die 8 liter LPG/Autogas zur zeit 0,70euro der liter

Das bedeutet: 5,60euro auf 100km !!!!

Der Fahrspass bei 98PS ist genial



Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht klingt es sicher toll, aber bei Fahrspaß ist mit Sicherheit kein Verbrauch von 8 Liter LPG angesagt :roll:

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Also ich hab nen verbrauch so zwischen 7,5-10 liter. Die 10 liter bei vollgas auf der autobahn !!! Bei zügiger fahrweise so um die 8,2 liter LPG. Den 98PS motor muß man auch nicht so hochdrehen wie beim CDI um vorwärts zu kommen...zwischen 2000 und 3000touren gibts ja schon genug schub... :)

Danach gibts es PORSCHE-FEELING :-D

Schöne grüße aus dem Frankenland TOMI


Thomas Gruber

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Quote:

Am 27.09.2008 um 11:41 Uhr hat tomcat1 geschrieben:
Danach gibts es PORSCHE-FEELING


Wie ich gerade Bemerke bist Du noch nie Porsche gefahren....nen 924 zähle ich mal zu Audi:roll:

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Bin Porsche gefahren. Auch mal den 924...so schlecht fand ich das auto gar nicht :)

Und wie ich bemerke bist du noch nie nen BRABUS gefahren :-D


Thomas Gruber

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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