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ralf_3er

Was steuert eigentlich.....

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... das Kobi-instrument (tacho)? was für funktionen übernimmt das teil alles?
ich (oberschlau;-)) habe gedacht: wenn der tacho nix anzeigt , regelt das steuergerät bei 135km/h nicht ab , da es ja kein tachosignal erhält. pustekuchen. da lässt sich nichtmal ein gang einlegen , wenn das teil nicht angestöpselt ist.....
Oder: woher kommt das Signal für den tacho? bei meinem alten omega saß am getriebe ein impulsgeber.
any ideas?

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Gruss Ralf

Pulse cdi


Gruss Ralf

 

Pulse cdi

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Hi!

Soweit ich weis, bekommt der Tacho seine Infos von allen 4 ABS Radsensoren. Der Computer im Smart checkt vorm losfahren alles mögliche am Auto, erst wenn alles OK ist, startet er. Wenn der Tacho fehlt, wird das die CPU wohl merken...

Gruß,
--Uwe..


 

 

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Es ist noch viel simpler. Der Datenbus wird durch das Kombi durchgeschleift. Baut man das Kombi aus wird die Leitung unterbrochen und nichts geht mehr.
Brückt man die Leitung ohne Kombi müßte es gehen, hab ich aber noch nicht probiert. Die VMAX-Sperre hat aber mit dem Kombi nichts zu tun.


Gruß aus Frankfurt am Main

smart1k.JPG

Carstenwww.carsten-ffm.dewww.smartronik.com

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hallo cbffm, kannst du mir mal eine e-mail schicken? ich hätte da noch ein kleines problemchen.
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Gruss Ralf

Pulse cdi


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etwas geheimes natürlich ;-)
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Gruss Ralf

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ach so funktioniert das..... denn das ferne liegt so nah :)


Gruss Ralf

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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