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saar_smart

3 2 1 meins !

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Hallo zusammen,

 

war heute mit meiner besseren Hälfte beim Smart Händler und wollte eigentlich nur näher gucken und für die Freundin eine Möglichkeit herausfinden.

 

Ergebnis - Kaufvertrag unterzeichnet.

 

und so kommt er dann nächste Woche:

 

smart For Two, Pulse, 71 PS

silber / silber

+

Klima

Softtouch

Leder und Sitzheizung

smart sound system

Handschuhfach

 

Es ist unser 2. Smart, wir hatten bereits die erste Version mit 61 PS, auch als Pulse aber in Steemgreen/silber - mein Gott war das ne geile Karre...wurde auf jedem noch so großen Parkplatz direkt in allen Wachzuständen gefunden :)

 

Wir sind also Wiederholungstäter und hoffen das Nr. 2 wieder so überzeugt !

 

Einziges Manko beim neuen sind die Rücksitzlehnen, warum sind die auch mit Leder bespannt ? Wird potenziell kaputt gehen wenn man den Beifahrersitz zwecks Transport umklappt :(

 

Egal, I freu mi !!!

 

 

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Hallo saar-smart,

 

Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Kauf und viel spaß mit dem neuen.

 

Woher kommst Du aus dem Saarland?

 

Wir haben im Saarland auch ein Forum, schau doch mal vorbei.

 

www.saarsmarties.de

-----------------

Wer später bremst, ist länger schnell...Ko_cool.gif

 

klick mich

 


2_click-me.gif

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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