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Hallo Banshee,

 

das ist nicht so einfach.

 

Der Tacho ist nicht nur ein Tacho, sondern ein Steuergerät welches im System nicht so ohne weiteres ausgetauscht werden kann.

 

In dem Tacho ist deine Fahrgestellnummer hinterlegt.

 

Diese wir im System mit den anderen Systemeinheiten abgeglichen.

 

Sind die Fg.-Nummern nicht identisch merkt das System dies und es funktioniert so einiges nicht.

 

Ich hab das mit meinem SC selbst mal versucht und bei mir funktionierte auf einmal so einiges nicht mehr.

 

Lenkradschaltung o.F., Tempomat o.F., Drehzahlmesser zeigt irrsinnige Werte an, Hupe o.F.

 

Frag doch mal so eine Firma die die Tachostände NEU-Justieren kann.

Wenn die die Fg.-Nr. ändern kann ist alles in Butter.

Das SC kann so etwas nicht.

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stage 114

Mein Smart im Picasa Foto-Album

 


smarte Grüße von stage114

 

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die Kosten sind nicht der Umbau selbst, meist kosten gut gearbeitete Scheiben schon um 120,- bis 150,- EUR, die meisten Tuner machen also garnicht so das Geld mit dem Umbau, daher reist sich auch keiner um die Arbeit am Tacho. ;-)

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Smart ForTwo Pure mit Roadsterantrieb!

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Smarter Gruß. Der Michi.

Smart & Pure Benziner

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Der jetzt nur noch den Top Motor vom smartprofi verbaut.

 


Smart ForTwo Pure mit Roadsterantrieb! wird zu Smart Roadster R 101

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Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.

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Ich greif mal das auf was act anspricht.

 

Wenn Du oder jemand anderes Interesse an einer Tachoscheibe bis 200 km/h hat, würde ich diese hier zum kauf anbieten.

 

tachoscheibe.jpg

 

Die Qualität ist 1a und unterscheidet sich zu dem Original bis 140 km/h nur in dem Skalenbereich eben bis 200 km/h.

 

Wenn man Sie austauscht gibt es im Beleuchtungsbild kein Unterschied zum Original.

 

Sollte jemand Interesse haben, bitte ich um Angebote als E-Mail oder PN.

 

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stage 114

Mein Smart im Picasa Foto-Album

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von stage_114 am 13.07.2008 um 16:52 Uhr ]


smarte Grüße von stage114

 

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Am 13.07.2008 um 15:51 Uhr hat act-florstadt geschrieben:
die Kosten sind nicht der Umbau selbst, meist kosten gut gearbeitete Scheiben schon um 120,- bis 150,- EUR, die meisten Tuner machen also garnicht so das Geld mit dem Umbau, daher reist sich auch keiner um die Arbeit am Tacho. ;-)

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Hallo wenn ich nun ne scheibe habe bis 200kmh und ihr nun den tacho umprogrammiert was kostet mich den der spass!

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hast PN und Mail auf deine Frage.

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das prob sind nicht die scheiben, da gibt es sehr gute in der e-bucht für ca 30 taler (plasma-scheiben mit uhr und dzm).

ich selbst habe eine brabus scheibe bis 180kmh drin.

das prob ist, das der tacho an die scheibe angepaßt werden muß

und das ist wohl doch etwas arbeit......

mein tacho zb. geht bis 125 kmh ganau und danach geht er etwas nach

d.h zeigt 160 und es sind 168 laut gps

lg

 

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Grüße aus Wiesbaden
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[ Diese Nachricht wurde editiert von ud-10 am 14.07.2008 um 17:56 Uhr ]


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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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