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Rom

Hi zusammen!

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Bin seit heute neu im Forum und wollt mich mal kurz bei euch vorstellen.

 

Ich komm aus München bin 23 und fahre seit letztem Jahr Oktober nen Smart 2nd in Schwarz :) .

 

Bilder kommen bald.

 

Ich habe erst mal den Winter zum gröbsten vorbei gehen lassen und fange gerade an an meinem Smartie zu basteln.

 

Jetzt bin ich gerade dabei Tieferlegungsfedern einzubauen und auf der Suche nach hilfreichen Tipps auf euch gestoßen.

 

Gruß zusammen

 

Rom

(Roman Keilhofer)


smartybj3.th.jpg

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Hallo Roman,

willkommen im Smart-Forum. Bin bald ein Jahr hier und habe seitdem sooo viele neue Ideen gefunden. War ein teures Jahr aber nun ist mein kleiner Rollschuh zu 99% fertig :-D

 

Gruß Dieter

-----------------

so long take care - limited one -

 

ICQ: 145352918

 

1-2d978dd30b6d37ba7808800c700d3762-m.jpg1-88ad9623d1fe8e5c7808800c700d3762-m.jpg

 

 

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Danke euch.

 

Naja ich bin erst noch am Anfang aber ich glaube das wird schon mal ein tolles Jahr :)

 

Gruß Rom


smartybj3.th.jpg

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    • Quelle ADAC:   Auch eine versehentlich verstellte Kilometeranzeige kann für eine Werkstatt strafbar sein, da die Manipulation des Kilometerstands nach § 22b StVG eine Straftat ist. Auch wenn die Manipulation nicht vorsätzlich geschah, wird die Werkstatt dies als Nachweis für die Manipulation vorlegen müssen. Bei der Aufarbeitung des Falls wird der tatsächliche Kilometerstand und das Verschulden des Fahrzeughalters bzw. der Werkstatt eine Rolle spielen.  Mögliche Konsequenzen für die Werkstatt: Strafrechtliche Folgen: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auf die Werkstatt weitere Konsequenzen zukommen.   Zivilrechtliche Folgen: Es besteht die Möglichkeit, dass der Werkstatt gegenüber zivilrechtliche Ansprüche erhoben werden können. Dies kann beispielsweise eine Rückabwicklung des Vertrages, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz umfassen.   Vertrauensverlust: Die Werkstatt erleidet einen Vertrauensverlust bei Kunden, was zu Umsatzverlusten führen kann.    Was Sie tun sollten: Fahrzeughistorie prüfen: Überprüfen Sie alle relevanten Unterlagen wie Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte und Servicehefte, um den tatsächlichen Kilometerstand nachvollziehbar zu machen. Mit der Werkstatt kommunizieren: Versuchen Sie, die Werkstatt über den Vorfall zu informieren und eine Klärung zu finden. Es empfiehlt sich, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt, der auf Verkehrs- oder Kaufrecht spezialisiert ist. 
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