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kayli

Suche Frontgrill in Schwarz ohne NSW-Aussparung

Empfohlene Beiträge

Ich suche einen Frontgrill ohne die Nebelscheinwerfer Aussparung.

Biete meinen in silber mit NSW-Aussparung auch im Tausch.


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Meiner ist ein Bj 2000.

Gibts da unterschiede zwischen 1und 2. gen?


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ja ich glaube die neueren haben andere Befestigungen...also meiner ist auch von 00... kann dir ja mal fotos schicken...ja?

lg

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Die neuren sind runder von der Form her!

Musst mal genau darauf achten dann sieht man das sie sehr unterschiedlich sind von der äußeren Form her


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Ja, sende mimr bitte ein paar Fotos.

 

Ähm wieviel soll er kosten, oder magst Du gegen den silbernen tauschen?

 

 

 

Quote:

Am 04.03.2008 um 14:34 Uhr hat Schlumpf1984 geschrieben:
ja ich glaube die neueren haben andere Befestigungen...also meiner ist auch von 00... kann dir ja mal fotos schicken...ja?

lg




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hmm also wenn dann tauschen...? schick dir die bilder dann morgen...hast auch welche?

lg

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Es scheint ja wohl so, daß hier doch unterschiedliche Meinungen zu sachlichen und rechtlichen Einordnungen der geschilderten (und bebilderten) Zustände bestehen.....(z.B. also, ob die Tonne nun Teil des Fahrzeuges, Ladung oder ggf. beides gleichzeitig ist/sein könnte ???). Das ist für eine Demokratie mit Meinungsfreiheit und Meinungvielfalt nicht schlimm und wohl auch normal.   Nach meiner laienhaften rechtlichen Beurteilung der Situation könnten hier doch wohl "schlimmstenfalls" Ordnungswidrigkeiten nach der StVO bzw. StVZO im Raume stehen bzw. relevant sein, also "Verwaltungsrecht/Verwaltungsunrecht"....(was da nun ein Staatsanwalt, ein Richter und Gerichtsverfahren für eine Rolle gespielt haben könnten, möchte ich mal dahingestellt sein lassen, zumindest der Staatsanwalt ist doch m.M.n. eher für Straftaten nach dem StGB und der StPO zuständig / nicht für Ordnungswidrigkeiten).   Aber wenn man sich denn sicher ist, braucht man sich ja gar keine Gedanken zu machen und kann wie geschildert und bebildert am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.....   Ich (für mich) wäre mir da aus den von mir (oben) dargelegten Gründen nicht sooo sicher. Deshalb kann ich bei Zweifeln eben dann auch nur dazu raten, sich den Rat von einer dafür anerkannten Sachverständigenorganisation (z.B. einer TÜV-Prüfstelle) einzuholen.   Gutes Gelingen, allzeit gute und unfallfreie Fahrt wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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