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EOS

Batterie im 451

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hab einen neuen CDI bestellt und denke über den Einbeu eine Standheizung nach.

Also meine Frage lautet, wie groß ist die orginale Batterie und was ist die größte die man einbauen kann (hab noch eine 70AH rumzustehen). Hab schon gelesen das einer eine 61 AH Batterie verbaut hat, aber gehts noch größer?

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Hallo,

ich fahre seit 6 jahren mit Standheizung und fast nur Kurzstrecken, immer mit der original Batterie.

Und die Heizung läuft auch bei Frostgefahr laut Wetterbericht.

Noch nie Probleme!

Gruß Ingrid

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Hallo,

fahr jetzt einen Forfour mit Standheizung und da darf ich die Laufzeit der Heizung nicht länger als ca.20min stellen, da sonst der Motor nicht mehr startet.

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Hi. Die verbaute Batterie im Smart CDI hat 61 AH. Viel mehr wird wohl auch platzmäßig nicht gehen, zumal du bei der Standheizung ja noch den Relaishalter im Batteriekasten unterbringen musst. Habe ebenfalls ne Standheizung, Webasto TTE. Fahre hauptsächlich Langstrecke. Aber auch wenn ich Urlaub habe und nur kurze Strecken fahre geht die Batterie nicht leer, auch wenn ich die Standheizung betreibe. Entweder du hast ne sehr kleine Batterie im 44, oder mit der Batterie stimmt irgendwas nicht, evtl. Säurestand?.

 

smarte grüße,

 

chris

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Smart ForTwo CDI (451)Spritmonitor.de

 


forumbar1p0xl6vu.jpg

Smart ForTwo CDI (451)Spritmonitor.de

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Hallo,

im 44 (1.5 Benziner) ist eine 42AH verbaut und war damals 1 Jahr alt, den Typ der Standheizung kenn ich nicht, da im SC verbaut wurde. Aber wie gesagt, nach ein paar Tagen Kurzstreckewar die leer.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von EOS am 17.02.2008 um 10:42 Uhr ]

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Nach meinem Standheitzungseinbau war die Batterie nach einem Monat intensiver Nutzung und Kurzstrecken hinüber.

 

Ich habe danach eine neue größere vom CDI eingebaut und seit dem keine Problem (aber die Batterie ist ja auch neu).

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! 147599_3.pngS

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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