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smarti-carsten

Wo sitzt das Glükerzenrelais???

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hallo zusammen!!

 

bin ganz neu hier:)

 

kann mir bitte jemand ganz schnell mitteilen, wo beim 42 cdi das glühkerzenrelais sitzt?

meiner macht keinen kaltstart mehr und bevor ich die kerzen rausschrauben muß, möchte ich erstmal das relais durchmessen.

vielen dank schonmal

 

carsten

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Hmmmmm,will mich ja nicht weit aus dem Fenster lehnen aber ich glaube der hat gar kein Relais und wenn dann eine Vorglühautomatik,bin mir nicht sicher aber ich habs noch nie klicken gehort.Mal am Zündschloss nachgeschaut das geht auch sehr gerne kaputt und von da aus wird ja das Glühen eingeleitet.Evtl Kabel ab oder wackler im Schloss selber. ;-)

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Spannung gemessen an der Kerze oben ? 12 V gegen Masse bevor du startest ? Sicherung geprüft ? :lol: Frag mich nicht wo die ist werd morgen mal nachforschen ;-)

 

 


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Glüh "Relais" (Stg) sitzt im Motorraum re auf dem integralträger.

Bei Glühkerzen mißt man Übrigen Strom sollten ca 20A sein

 

Mfg

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    • Moin, sehr geehrter Thinkabell, sehr geehrte Forengemeinde !   @Thinkabell   Ich war (bisher) davon ausgegangen, daß die Kostenpflicht des "Anwohnerparkens" eher eine regional-politische Entscheidung ist. Oder gibt es da nun auch schon Vorgaben aus der EU-Bürokratie zu, die dann zwingend in vorauseilendem Gehorsam einzuhalten sind....?   Fällt m.M.n. doch eher unter das Thema "Vergrämen" des normalen Autofahrers/-Halters durch die Kommune...(macht es im Ergebnis aber auch nicht besser.....).   Aber hier ähnlich: War unlängst in der Hamburger Innenstadt "zu Fuß" unterwegs: Konnte beobachten wie ein "uniformierter" Überwacher des ruhenden Verkehrs gerade dabei war, ein normal zugelassenes Tourenkrad mittlerer Leistung, abgestellt auf einer Gehwegfläche nicht behindernd nahe einem Verkehrszeichenträger, mit einer Verwarnung mit Verwarngeld ("Knöllchen") zu versehen. Auf meine freundliche Nachfrage (bin selbst ab und an mit einem Krad in HH unterwegs) erklärte mir der Hoheitsräger, daß hier die Ordnungswidrigkeit im Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf einer den Fußgängern vorbehaltenen Fläche (Gehweg) gegeben ist. Ohne Behinderung von Fußgängern, sonst würde es deutlich teurer..... Es sei unbedingter politischer Wille und sein Auftrag, dies zu unterbinden durch entsprechende Ahndungen. Auf weitere Nachfragen erklärte er weiter, daß dafür vorgesehene Flächen zu nutzen sind, auch wenn dies dann Flächen betrifft, die von "Mehrspurfahrzeugen" genutzt werden könnten (Pkw-Parkplätze). Auch das sei unbedingter politischer Wille. Weiterhin wies er mich darauf hin, daß eventuelle Parkschein- und oder Parkscheibenpflichten auch von Einspurfahrzeuges (z.B. Krädern) unbedingt zu erfüllen wären. Andernfalls würde auch dies gebührenpflichtig geahndet werden.   Dies Vorgaben der kommunalen Politik beträfen das gesamte Stadtgebiet von Hamburg, würden aber insbesondere im innerstädtischen Bereich verstärkt überwacht und geahndet (die Verstöße)......   Also geehrte Forengemeinde: Auch mit einspurigen Kraftfahrzeugen in Hamburg die Verkehrsregeln lieber strikt beachten........   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig  
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