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schaefca

Interessante Fußnote zum Verbrauch des 451er-CDI

Empfohlene Beiträge

Tach!

 

Beim Stöbern auf der Smart-HP stößt man in Sachen "Verbrauchsangaben" nun auf diese Fußnote:

 

...[2] Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (Richtlinie 80/1268/EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

 

 

...nicht Bestandteil des Angebots...???

 

Aha, dann kann ein käuflich erwerbbarer CDI also gar nicht die 3,3 l/100km im Alltag erreichen, bzw. man kann nun nicht mehr auf Entschädigung klagen, so wie es der A-Klasse-Fahrer im FRONTAL21-Beitrag getan hat? :o :-?

 

Immer dieses Kleingedruckte...

 

 

 

 

 

-----------------

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smartsigvk6.jpg :-D

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von schaefca am 08.10.2007 um 11:30 Uhr ]


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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Schon mal diesen Satz analysiert?

 

Quote:
Noch weniger Kraftstoff verbraucht die Dieselvariante, sie liegt bei lediglich 3,3 Litern und erreicht damit den begehrten Dreiliter-Status.

 

Gruss

Marion (smart-is)

-----------------

 

Smart Cabrio Passion

62kW (84PS)

Spritmonitor.de

 


 

Smart Cabrio Passion

62kW (84PS)

187019.png" alt="Spritmonitor.de" border="0

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.... und wer behauptet hier, dass dieser Satz eine Erfindung der DAG wäre :-D :-D :-D

 

Klick

 

ciao

Dieter

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Spritmonitor.de cdi 451 / Einfahrphase (bis ca. 3000 km)

Spritmonitor.de cdi 451 Super-Äquivalenz (Berechnung auf Basis des Super-Spritpreises)

 


Spritmonitor.de cdi 451

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Quote:

Am 08.10.2007 um 12:53 Uhr hat stargazer geschrieben:
.... und wer behauptet hier, dass dieser Satz eine Erfindung der DAG wäre

 

Ja, da haben die PISHUMISHI-Hausjuristen wohl doch was vom Ex-Partner gelernt... ;-)

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*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

 


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Gebt den Satz bei Google ein und ihr werdet feststellen das er fast überall im Kleingedruckten steht (auf die schnelle gefunden: DC, Audi, VW, Mazda, Dodge). Und das offensichtlich auch nicht zu unrecht.

 

Schlecht recheriert ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 09.10.2007 um 16:26 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Quote:

Am 09.10.2007 um 16:25 Uhr hat RPGamer geschrieben:
Schlecht recheriert

Autsch, das hättest Du nicht schreiben sollen, frag mal Stargazer!

:lol:

 

Gruß

Salzfisch

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signatur5du2.png

Smart CDI, Ez 06/2001, 119.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 355.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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@ Salzfisch:

 

Was ist denn Dein Problem?

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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