Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
alfone

Steuer beim CDI

Empfohlene Beiträge

Neues Thema.

 

Wisst ihr, wie hoch die Steuer ausfällt, wenn ich meinen CDI aus dem Jahr 2001 vorne mit 145er Reifen laufen lasse??? Über den Winter sollen diese drauf, im Sommer wieder die standard Alus in 135.

 

Laut Aussagen, fällt da die 3 Liter Norm beiseite, Schlüsselnummer ändert sich und die Reifen müssen beim TÜV abgenommen werden.

 

Lästige und kostspielige Sache, den ab Bj. 2003 stehen die Reifen an Werk drin und die 3 Liter Norm erfüllt dieses Bj. auch.

 

 

Bekomme demnächst ein Dokument von Smart, welches bestätigt, dass der 2001er die 145 tragen darf. Doch hilft das weiter, um Kosten aus dem Weg zu gehen???

 

 

Grüße raus, an alle Betroffenen und Wissenden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Steuer bleibt gleich.

-----------------

timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo alfone,

 

was für eine Bescheinigung ist das, die Dir Smart geben will? Eine Freigabe / ABE? Musst Du danach die Reifenbreite noch in die Papiere eintragen lassen?

 

Kannst Du die schmale Felge beibehalten oder musst Du die Benzinerfelge nehmen?

 

Vielen Dank im voraus, Rolf

 

 


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

1. Geht die 3 L Norm verloren, aber die Steuer bleibt gleich?? Welche Nachteile hat der Normverlußt?? Brauch man die irgendwann vielleicht wieder und kann man die wieder zurückhaben??

 

2. Warte das Dokument noch aus. Soll aber keine ABE sein, sondern den TÜVlern bestätigen, dass die 145er auf dem CDI aus 2001 genehmigt sind. Bin sehr gespannt darauf.

Falls das was Nützliches sein sollte, werd ich gern für andere bereitstellen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      153.291
    • Beiträge insgesamt
      1.617.384
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.