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Franky69

Chiptuning/Tüv

Empfohlene Beiträge

Hallo hab mal eine kurze Frage ,habe vor meinen CDI von 41 auf 63 PS per Chiptuning hochdrehen zu lassen muß ich zum TÜV ? Das ich das der Versicherung melden muß ist klar . :(

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Klar, ist doch ne Leistungssteigerung und Veränderung am Fahrzeug, das muss eingetragen werden.

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! 147599_3.pngS

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3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Sonst geht es dir dann so wie mir mit meinem Auspuff.......wenn man das ein paar mal macht bekommt man auch Punkte zusammen....heul.

 

 


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Danke für die schnelle Antwort geben die Tuningfirmen keine ABEs dafür ?das man das nicht eintragen lassen muß ?

 


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also bei unserem Firmensmart ist der Typ gekommen Notebook dran schwups fertig 300 euro kassiert und wech war er..... aber so wie ich jetzt Erfahrung mit den Bullen habe werde ich mal auf der B27 immer in den Rückspiegel schauen bevor ich Gas gebe......denn wenn die bei 160 hinter mir sind......dann: Fahren ohne Betriebserlaubnis / ohne Versicherungschutz..... schon wieder Punkte und Geld und wieder Vorführen....ey die gehen einen so auf den Sack.

 

 


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Hey Franky,

ne, ABEs gibt es für das Chippen nicht. Ist wie mit Felgen, müssen auch immer eingetragen werden. Kommste nicht drum rum.

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Es kommt immer anders, wenn man denkt!

 


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Quote:
ausserdem brauchst neden dem reinen chiptuning auch nen anderen tacho...

Nicht immer, habe eingetragenes Evotech Tuning ohne Tachoauswechslung/Erweiterung.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Quote:

Am 19.09.2007 um 18:54 Uhr hat Spitzbub geschrieben:
Quote:
ausserdem brauchst neden dem reinen chiptuning auch nen anderen tacho...

 

Nicht immer, habe eingetragenes Evotech Tuning ohne Tachoauswechslung/Erweiterung.

 

 

 

Gruß

 

Steffen

 

 


 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er jetzt immer noch bei 135 km/h abregelt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dafür die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. siehe auch Wikipedia:

Quote:
In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie nachgehen, innerhalb der Toleranzen aber zuviel anzeigen.


Gruß Frank

 

 

 

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Hey,

 

er ist nicht abgeregelt wird aber in der Abnahme "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem $27 Abs 1 STVZO mit einer max Geschwindigkeit von 140 km/h angegeben.

Keine Ahnung weshalb oder warum und deshalb ist wohl keine Tachoerweiterung notwendig.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Quote:

Am 19.09.2007 um 18:10 Uhr hat casioserver geschrieben:
also bei unserem Firmensmart ist der Typ gekommen Notebook dran schwups fertig 300 euro kassiert und wech war er..... aber so wie ich jetzt Erfahrung mit den Bullen habe werde ich mal auf der B27 immer in den Rückspiegel schauen bevor ich Gas gebe......denn wenn die bei 160 hinter mir sind......dann: Fahren ohne Betriebserlaubnis / ohne Versicherungschutz..... schon wieder Punkte und Geld und wieder Vorführen....ey die gehen einen so auf den Sack.



 

Auf den Sack gehn mir die Leute, die sowas nicht eintragen lassen und dann noch über die polizei maulen.....so einen sollte man ruhig mal erwischen....Zack Karre stillgelegt....!! :-P

 

er ist nicht abgeregelt wird aber in der Abnahme "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem $27 Abs 1 STVZO mit einer max Geschwindigkeit von 140 km/h angegeben.

Keine Ahnung weshalb oder warum und deshalb ist wohl keine Tachoerweiterung notwendig.

 

Gruß

Steffen

 

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Und das klingt ja auch nicht wirklich seriös ß1ß1


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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