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Stahlratte

TÜV-Gutachten / ABE für Alus: Frage an die TÜV-Freaks hier!

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

folgender Fall:

 

Ich will für meinen neuen Smart Brabus (451) Rial-Felgen "LeMans" kaufen für den Winterreifensatz. Die Reifen VA 175/55/15 + HA 195/50/15 habe ich vom alten Smart über...

 

Nun habe ich von Rial sowohl für das Vorderrad als auch für das Hinterrad je ein dreiseitiges Gutachten bekommen, z.B. : "GUTACHTEN zur ABE Nr. 45281 nach §22 StVZO".

 

Haben die Felgen jetzt also eine ABE, da es keine Teilegutachten nach §19(3) sind (wie vorher)???

 

Das Komplizierte: in den beiden Gutachten sind die Motorisierungen 33-62kW angegeben - mein Smart hat aber 72kW !!!!

 

Da ich erst von einem Teilegutachten ausging war ich vor ner Weile beim TÜV: der Prüfer versicherte mir, das ich die Felgen/Reifen eingetragen bekomme, wenn der Speed-Index stimmt - trotz anderer Motorisierung.

 

Was denn nu - kann der TÜV anhand einer ABE bzw. eines ABE-Gutachtens eine Abnahme nach §19(3) überhaupt machen????

 

Ich wollte eigentlich morgen die Felgen bestellen...aber habe momentan keinen Plan... :roll:

 

-----------------

Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

!!! ZU VERKAUFEN: 42 Brabus (01/06, 19tkm) !!!

kommt im Oktober: 42 Brabus Xclusive

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 11.09.2007 um 22:46 Uhr ]


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

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du musst auf jeden fall schauen, dass du einen felgensatz für den 451er bekommst, denn die alten passen defenitiv nicht.

 

und sollte es dann einen felgensatz für den neuen geben, wird da auch sicherlich das passende gutachten dabei sein.

-----------------

Gruss der Määäh

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Gruss der Määäh

Nutze die Zeit, es ist schon Später als du denkst!

 

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Quote:
und sollte es dann einen felgensatz für den neuen geben, wird da auch sicherlich das passende gutachten dabei sein.

 

Es gibt bereits einen Felgensatz von Rial für den 451 - und ich habe auch die passenden Gutachten dafür als PDF bekommen - darauf bezieht sich ja meine obige Frage... ;-)


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

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also wirste wohl nur noch die passenden reifen brauchen. da der brabus ja bei 155 abgeriegelt ist, müsste für die winterreifen ein speedindex von 160 ja reichen. ich denke mal nicht, dass das probleme geben wird. denn der sppeindex hat ja in erster linie nix mit den felgen zu tun, dafür gibts ja das festigkeitsgutachten.

 

und so viel leistung mehr hat der brabus ja auch nich, dass es beim beschleunigen die felge verdreht :-D


Gruss der Määäh

Nutze die Zeit, es ist schon Später als du denkst!

 

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@Frank-ME:

Das ist ja alles nicht das Problem: es gibt die Felgen, ich habe die obigen genannten Gutachten, meine vorhandenen Reifen haben nen Index von 190km/h...:-D

 

Meine einzige Frage - nochmal konkretisiert:

 

Kann der TÜV z.B. mit einem "Gutachten zur ABE-Nr. 45281 nach §22 StVZO" überhaupt eine Eintragung vornehmen für einen nicht aufgeführten Smart mit 72kW ?

 

Beim letzten Brabus hatte ich Rial-Teilegutachten nach §19(3) - und da bekam ich dann auch die Felgen eingetragen, obwohl der 55kW-Motor nicht um Gutachten stand...

 

Ich habe jetzt aber diese Gutachten nach §22 STVZO - das verwirrt mich halt??? :-?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Stahlratte am 12.09.2007 um 00:11 Uhr ]


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

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ich glaub, da kann dir nur die liebe mann vom tüv weiterhelfen :)

 

 


Gruss der Määäh

Nutze die Zeit, es ist schon Später als du denkst!

 

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Hab auch grad Reifen vom TÜV eintragen lassen.

Beim vorhandenen Gutachten war der Smart

überhaupt nicht aufgeführt.

 

War dann eine Begutachtung nach 19(2) und 21

StVZO.

 

Da 17-Zöller und Radumfang trotz Niederquer-

schnittsbereifung mehr als 2% größer als bei der

Serienbereifung, mußte ich beim ADAC noch ein

Tachotest machen lassen - lag aber alles noch

in der Norm.

 

Martin

 

-----------------

Klein - aber mein!

 

 

Mein_Smart3.jpg

 

 

 


Klein - aber mein!

 

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Ich kann zu dem Beitrag nur sagen, dass ich im Frühjahr auch mit meinem Smart Forfour beim TüV stand. Ich hab ebenfalls die LeMans-Felge montiert. Das beiliegende Gutachten hat meinen Smart nicht aufgeführt, also hat mir der nette TüV-Mann kurzerhand eins ausm Internet oder sonst wo rausgezogen ;-)

 

 


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    • Die 451 Diesel sind wohl schon ein bißchen eine Diva. Aber wenn dann diese Diva noch getunt wird, und der Tuner nach eigenem Bekunden das nicht in den Griff bekommt, was eben kein Wunder ist beim Tunen einer Diva, dann wird die Sache noch schlimmer. So gesehen ist dein Wunsch, den Smart erstmal in Werkszustand zu versetzen sehr verständlich.    Bei unklarem Fehlerbild neigen viele Leute, sowohl gewerbliche Werkstätten, als auch Hobbybastler, dazu, als erstes die teuersten Komponenten auf Verdacht zu erneuern. Das sind regelmäßig Turbolader und Kupplung. Die Gründe dafür wären sicherlich interessant zu erforschen. Ich vermute einen psychologischen Effekt, je teurer die Reparatur, desto mehr Wums hat sie, das muß einfach helfen. Da hat der Smart dann einfach keine Ausrede mehr, das muß funktionieren. Und wenn es nicht funktioniert, wird es einfach wiederholt, bis es funktioniert.    Dementsprechend würde ich im vorliegenden Fall vermuten, daß die Problematik nichts mit dem Turbo zu tun hat und auch nie hatte. Zumal die Turbos bei den CDIs fast nie kaputtgehen und Laufleistungen von hunderttausenden Km erreichen. Es wird etwas anderes sein. Vermutlich wird einfach das Tuning nicht funktionieren bei der Diva. Also zurücksetzen in Werkszustand und mit Glück ist dann alles gut. 
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