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Anonymous

Bestellen vor dem Modellwechsel

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Hallo Smarties,

noch 'ne Frage: Ich habe im Forum gelesen, dass für September ein Modellwechsel oder zumindest ein paar Deteilverbesserungen zu erwarten sind. Wenn ich noch im August einen Smart bestelle, ist Liefertermin vermutlich im Oktober/November. Hätte der dann schon die neuen Features? Oder werden erst die nach September bestellten Smarts neue Smarts sein?

Wie sieht es mit Preiserhöhungen aus? Stehen die auch mit dem Modellwechsel an?

Frank

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Hallo Frank

Ersteinmal herzlich Willkommen im Forum und im Kreis der kugeligen Fahrer - viel Spaß hier!

Die Änderungen der auf der IAA vorgestellten Fahrzeuge fließen in die laufende Produktion ein. Es kommt also darauf an, wann Dein Smart gebaut wird. Ob alle Neuerungen auch Serienzustand werden oder manches davon Sonderausstattung oder Zubehör ist noch nicht bekannt. Wenn Du es nicht zu eilig hast kannst Du ja bis zur IAA warten (13.-23.09.01), dann hast Du auf jedenfall die Gewissheit, was Sache ist.
-----------------
Allzeit gute Fahrt
Guido Russ

www.smart-fahrtenbuch.de signa_smilie.gif
Das 50.000km-Projekt!


Smarte GrüsseGuido

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Da es immer wieder Features und Ausstattungen zusätzlich geben wird:

Der Smart wird bestimmt dadurch nicht billiger.
Wenn Du den Smart lange fahren willst, kauf ruhig jetzt.
Wenn Du ihn bald wieder verkaufen willst, warte vielleicht noch ein bißchen ab und nimm dann die beste Ausstattung.
:roll:

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mh...was wäre nun, wenn der smart ab september esp serienmässig bekommen WÜRDE, naja ich habe meinen letzten samstag bestellt und werden ihn VIELLEICHT :) am 27.10. bekommen...würde er dann auch esp haben ??? aber dann hätte mir das doch der smartheini ausm center doch sicher gesagt...mh...also ich glaube ja immer noch nicht wirklich, dass sich ausser farben und zusätzlichen extras und natürlich eine rpreiserhöhung was ändert am smart !!!

bye bye instant
:) :lol: :) :lol: :) :lol:

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Moment... Im September werden auf der IAA zwar die Neuerungen für das Modelljahr 2002 vorgestellt, aber der Modellwechsel wird mit Sicherheit erst später stattfinden.

Ich rechne jedenfalls erst im Januar oder frühestens im Dezember mit Veränderungen.
-----------------
smarte Grüsse

-Marc-

[ Diese Nachricht wurde editiert von Marc am 22.08.2001 um 15:31 Uhr ]


smarte Grüsse

-Marc-cabrioinnen01.jpgeinsteigen - wohlfühlenimg.cgi?fahrzeug=100696http://www.marcluppa.com

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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