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Wuschl

VI´er Mono´s aufm cdi Coupe?!?!

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We hat denn von euch schonmal sowas eingetragen bekommen?!?!?!?

Gab es denn Probleme?!?!

Gruß Simon


wuschl1.gif

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Du und nein!!!

:lol: :lol: :lol:

-----------------

Der Rumrömerer

 

SQ31N.jpg

 

 

Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben.

 

Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

 

 

 

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Spaßvogel!!!

:-D

 

Also, wenn jemand mal suchen sollte, der Mike und ich haben sie eingetragen bekommen!!!!!


wuschl1.gif

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Und ich sogar auf nem 2002 CDI Cabrio.

Laut Felgen-Gutachten garnicht erlaubt.. Hahahaha

 

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Der Rumrömerer

 

SQ31N.jpg

 

 

Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben.

 

Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SNOWWHITE am 10.06.2007 um 11:06 Uhr ]

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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