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macfly

Wie KUlanzantrag stellen bei Wassereinbruch?

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Moinmoin,

 

ich habe heute im SC Oldenburg für 58€ meine Heckklappe richten lassen, weil dort Wasser reinlief bis in den Fußraum des Beifahrers. Meine Frage nach Kulanz wurde nach eintippern der Fahrgestellnummer im Computer negativ beantwortet.

 

Meiner Meinung nach ist aber eine "schiefe" Heckklappe das Verschulden des Herstellers, auch, wenn mein Cabrio ein gebrauchter aus 04/2004 ist - oder?

 

Meine Frage: Wie wende ich mich am besten an Smart, um den Betrag erstattet zu bekommen? (ich weiß, das ist Kleingeld, aber es geht schon ein wenig ums Prinzip).

 

Schöne Grüße,

macfly.

 

 

-----------------

42 Pulse Cabrio 04/2004

[ Diese Nachricht wurde editiert von macfly am 08.05.2007 um 14:39 Uhr ]

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info@smart.com

Wird von dort weitergeleitet.

-----------------

timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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muss ich mir Sorgen machen?

 

Quote:

Your message

Subject: Kulanzantrag

was not delivered to:

Info@smart.com

because:

No route found to domain User-is-Locked from server S0STRDS2.WK.DCX.COM/SUBHUB/PROD/DCX. Check Server, Connection and Domain documents in the Domino Directory.




Reporting-MTA: dns;s0strds2.wk.dcx.com

Original-Recipient: rfc822;info@smart.com
Final-Recipient: rfc822;Info@smart.com
Action: failed
Status: 5.1.2
Diagnostic-Code: X-Notes; No route found to domain User-is-Locked from
server S0STRDS2.WK.DCX.COM/SUBHUB/PROD/DCX. Check Server, Connection
and Domain documents in the Domino Directory.

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da ist nur die Mailin Datenbank verbogen. Versuche mal

 

cs.deutschland@cac.daimlerchrysler.com ...

 

Liebe Grüße

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Denke dur wirst ein schreiben bekommen in dem steht:

 

Aufgrund des Alters und er Laufleistung Ihres Smart können wir nicht............................ :roll:

-----------------

timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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so, Schreiben ist da:

 

"bedauerlich [blah] aber Einstellungen fallen nicht unter Kulanz [blah]"

 

:-?

 

Ich wollte ja nicht, dass die mir die Leuchtweiteneinstellung bezahlen, das ver**** Cabriodach soll dicht sein (was es ja jetzt nach mehreren Selbstversuchen mit der Hochdrucklanze ist)

 

macht das Sinn, da nochmal nachzuhaken? oder soll ich lieber den Gebrauchtwagenhändler anschreiben, der mir die Kugel verkauft hat? Fällt sowas überhaupt unter Grbrauchtwagengarantie oder mache ich hier gerade ein Fass auf um nichts ???

-----------------

42 Pulse Cabrio 04/2004

 

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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