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schaefca

Neuer 42-CDI: längere Wartungsintervalle!

Empfohlene Beiträge

Tach!

 

Nachdem Sam88 hier die Frage im Laufe des Freds gestellt hatte, nochmal die Prospektangaben:

 

Im Prospekt heißt es dazu auf Seite 61:

 

Wartungsintervall 30.000km/2 Jahre (je nach dem, was zuerst eintritt. Anzeige durch WIA (Wartungsintervallanzeige). Alle 15.000 km oder 1x im Jahr ist ein Ölservice PLUS durchzuführen).

 

Heimlich still und leise wurden wohl auch die Preise für Ölwechsel/Inspektion erhöht:

 

von € 125/250 auf € 150/300 (Quelle: AB, 14/2007) :evil:

 

 

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I love you all!

 

25iq.jpg :-D

 


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Also auch weiterhin alle 15tkm zum Ölwechsel, der ja auch nicht gerade günstig ist... :roll:

 

Wenigstens ist die Inspektions verlängert worden, wobei das auch beim alten 42 sicherlich möglich gewesen wäre.

 

Imho ist es schon viel aussagend, dass man hierzu nicht wirklich etwas auf der Homepage findet...warum wohl...?


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Moin,

 

Na ja, ist ja schon mal ein kleiner Fortschritt gegen die aktuell 10-12.500km.

 

Gruß

 

Thomas

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Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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Quote:

Am 02.06.2007 um 11:41 Uhr hat Sam88 geschrieben:
Also auch weiterhin alle 15tkm zum Ölwechsel, der ja auch nicht gerade günstig ist..

 

Tja Ölwechsel ist schon recht teuer,

Ich überlege auch schon die ganze Zeit, wo ich noch was beim Ölwechsel einsparen könnte.

Sind ja bei einer freigen Werkstatt immerhin noch

+ 5€ für Motoröl

+ 5€ für Ölwechsel

+4€ für Motorölfilter (Markenware MAN)

 

also nsgesamt fast heftige 15€ !!

Nun ja, vielleicht auf Ebay ne kleine Ölpumpe für 20-30€ dann spart man sich das absaugen lassen.

Diese hohe Investition ist nach nicht einmal 90 000km wieder eingefahren....

Ops nöö.. da werden wir doch lieber etwas bequem und lassen den Fachman ran ohne sich die Hände schmutzig machen zu müssen :))

 

P.S. vielleicht könnte man noch am Motoröl sparen und sich dafür einen elektrostatischen Hochspannungs-Ölreiniger zu bauen

:-D :-D :-D :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartag am 18.07.2007 um 23:19 Uhr ]


Smart-42CDI/Turbolader aus 66kW-VW-TDI,Schwarz-Silber, EZ1/2000, Klima, Glasdach, 115.000km, chipgetunt, 4x195 /Felgen von ATU

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Was sind 15€ für eine verschenkte Garantie?

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Also da meine Garantie eh vorbei ist habe ich mit ne Ölwanne von Ricci druntergeschraubt.

Ich mach den Ölwechsel jetzt selbst.

aßt die eigentlich auch unter den Neuen? Motor ist ja gleich geblieben, nur CR und ein paar andere Anbauteile wurden verändert.

 

 

-----------------

Der Rumrömerer

 

cimg33872rk1.jpg

 

 

Mittelmaessige Geister verurteilen gewoehnlich alles, was über ihren Horizont geht..

 

 

 

 

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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