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FriKz

Quitschen beim Gas geben

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Hallo liebe Smartgemeinde,

 

nun ist kaum der Winter eingetroffen und mein Smarti macht komische Geräusche.

 

Wenn ich Gas gebe hört es sich so an als wenn bei einem Fahrrad die Kette nicht geölt ist.. also ein ganz leises quitschen IM MOTORBEREICH

Der Smart hat kanpp 40.000km runter letzte Inspektion mit Ölwechsel war gerade vor 2.000km.

 

Was könnte das sein ?? Soll ich erstmal weiterfahren ??

 

Wäre cool wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

 

Liebe Grüße

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von FriKz am 24.01.2007 um 14:28 Uhr ]


spritmonitor.de

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8-) Bei mir quietschte es beim Bremsen!

 

Ich hab dann Cockpitspray in das Loch gesprüht wo das Pedal in den Unterboden führt / mit Erfolg!


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Hallo FriKz,

 

es könnte durchaus sein, dass das Quitschen vom Keilriemen kommt. Im Winter hat man meistens mehr elektrische Verbraucher an und die Lichtmaschine wird deswegen mehr beansprucht.

 

Wenn der Keilriemen dann zu lose ist, kann er schon mal ein wenig durchrutschen.

 

Insbesondere nach dem Kaltstart sollte das Geräusch am stärksten sein.

 

Kontrollier mal den Keilriemen auf seine Spannung.

 

Gruß, Rolf

 

 


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hi rolf,

danke ersteinmal für deine informative Antwort..

 

es ist wirklich so.. umso kälter beim start desto lauter quietscht es. ich selber hab leider keinen blassen schimmer von der fahrzeugtechnik, so dass ich auch nciht weiß wo genau der keilriemen sitzt. was meinst du was soetwas in der werkstatt kostet ? auswechslung inkl. arbeitsstunden... (nicht im smartcenter)

 

ist es schlimm wenn man noch ein wenig so weiterfährt ?? oder sollte man dann ziemlich zügig in die werkstatt gehen ?

 

vielen dank schon einmal

 

liebe grüße


spritmonitor.de

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Wenn der Riemen dauerhaft quitscht, dann sollte etwas unternommen werden.

 

Irgendwann ist der Riemen natürlich durch und da hängt nicht nur die Lichtmaschine sondern auch die Wasserpumpe dran.

 

Zum Wechsel des Riemens wird der Motor ein Stück abgesenkt, ob das für das Nachspannen auch erforderlich ist, kann ich Dir nicht sagen.

 

Ich würde damit aber schon ein SC oder einen Smartfachmann beauftragen. Die eine oder andere Werkstatt hat nicht die Ablassbolzen für den Motor und könnte Schaden anrichten.

 

Frag doch einfach mal nach.

 

Gruß, Rolf

 

 


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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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