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MIB1999

Boxeneinbau Roadster

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habt ihr für mich ein paar Tipps (Anregungen), wie ich in meinem neuen Roadster (bekomm ihn morgen :) ) vernünftige Lautsprecher einbauen kann! Vor allem WO.

 

Cu Michael

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vorab mal der tipp... sag da nie wieder "boxen" zu... :-D

 

hab ich am anfang auch gemacht...ui.. ui.. ui..

 

gibt für den roadie einen subwoofer vorne im beifahrerfussraum, ansonsten kannst verstärker eigentlich wie den wechsler nur hinter den sitzen festmachen...

 

lautsprecher am besten in den türen, halt gute gegen die originalen austauschen... genauso mit den hochtönern vom soundsystem verfahren...

 

alles andere würde mit sicherheit einen ziemlich erhöhten bastelaufwand bedeuten und ob es sich klanglich dann wesentlich besser anhört....

-----------------

roadiesig.gif

 

ICQ 330812333 online.gif?icq=330812333&img=2Verbrauch vom Roadie

 

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    • Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Frage:     In den COC-Papieren (EG-Typgenehmigung, Allgemeine Betriebserlaubnis), die eigentlich damals jedem Fahrzeug in Papierform mitgegeben wurden.   Beim genannten Modelljahr 2002 kann es allerdings "anders" sein. Weil zu der Zeit war eine bestimmte (schmale) Bereifung (135/70 R 15) vorne zwingend vorgeschrieben wegen der Zulassung als "3-Liter-Auto" (nein, nicht Hubvolumen, sondern Verbrauch in Litern vor dem Komma).   Hier kann ich zu den 450er cdi der Modelljahre 2005 und 2006 folgendes Beisteuern: Im Sommer 2012 war ich mit einem 2005er 450er cdi (mal wieder) beim TÜV-Nord in Hamburg-Glashütte (Norderstedt). Vorne waren 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen montiert. In den originalen  Papieren (Fz-Schein) waren vorne nur die 145/65 R 15 eingetragen. Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiten Serien-Smart-Stahlfelgen.   Der seeeeeeeeehr genaue Prüfberechtigte wollte die Plakette (nur) wegen der angeblich unzulässigen Bereifung verweigern....(Fahrzeug war sonst ohne erkennbare Mängel).   Nach Sichtung der ihm elektronisch zugänglichen COC-Unterlagen konnte er dazu folgendes sagen:   Zulässig vorne 135/70 R 15 auf 3,5 Zoll breiter Felge. Zulässig vorne 145/65 R 15 auf 4,0 Zoll breiter Felge.   Hinten 175/55 R 15 auf 5,5 Zoll breiter Felge.   Plakette wurde dann anstandslos erteilt. Aber wie erwähnt, beim Modelljahr 2002 könnte das aus genanntem Grund anders sein. (Und: Wenn der TÜV-Nord diese Unterlagen hat, dürfte das doch m.M.n. für die DEKRA kein Problem sein).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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