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ud-10

HILFE HILFE HILFE FALTENBILDER AM CABRIODACH

Empfohlene Beiträge

hallo

danke für euren beitrag

ich habe folgendes problem vor einem jahr habe ich auf garantie ein neues dach bekommen und nun sind die faltenbilder wieder kaputt

smart möchte 150€ reperaturkosten das seh ich aber nicht ein und will die sache zu meinem anwalt geben

hat jemand dasselbe problem

wenn es bei mehreren auftritt muß smart zahlen

danke für eure hilfe

grüße aus wbn

uli


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Quote:
wenn es bei mehreren auftritt muß smart zahlen

 

Hallo und willkommen im Forum!

Da ist aber wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens, sonst würde die Automobilindustrie längst am Boden liegen und zahlungsunfähig sein.

Mit den Faltenbildern meinst Du wohl die Metallteile an den Seiten an jeder zweiten Querstrebe, waren bei mir auch schon mal gebrochen.

Also wenn Du mit Deinem Anwalt und Deinem SC die Modalitäten abgeklärt hast, könntest Du Dich auch mit Micke in Verbindung setzen, wenn Smart eben nicht zahlen will.

Wünsch Dir aber viel Erfolg bei Deinem Weg durch die Instanzen!

 

Evelyn

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Evelyn am 21.07.2006 um 20:31 Uhr ]


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Hallo Dieter,

 

am Cabrioverdeck sind doch links und rechts an jeder zweiten Querstrebe flache Metallteile angebracht, die dafür sorgen, daß sich das Verdeck beim auffahren so schön faltet.

Die meint er vermutlich. Sind bei mir auch schon gebrochen, ganz vorne, auf beiden Seiten.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Evelyn am 21.07.2006 um 21:05 Uhr ]


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Hallo Dieter,

 

ich dachte schon auch was sind denn dies für Teile. Gekannt hatte ich sie von der Namenbezeichnung auch noch nicht. Aber ich war dann beruhigt, dass ich nicht der einzige bin der ein wenig überfragt war.

 

Aber ich muss sagen, auch bei mir sind die vorderen zwei Faltenbilder "angeknackst". Verbogen sind sie alle mal, aber ob diese demnächst auch brechen, weiß ich nicht. Nunja, wie es auch sein mag bin ich seit gestern auch schon mal schlauer was bei meinem Verdeck angeht im Bezug auf das Innenverdeck. Ausgerechnet einen Monat vor meinem Kauf wurde an meinem cabrio das Verdeck erneuert. sc meint, dass das Innenverdeck angeblich erst ab 2002 verbaut worden ist. Nunja, habe heute schon die nächste Recherche angestrebt. ;-) Drückt mir weiterhin die Daumen, wenn ich eine konkrete Antwort erhalten habe dann steigen meine Chancen auf ein Innenverdeck für mein cabrio.

 

Viele Grüße,

funny_flagie


Adda,

Martin

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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