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count

Neuer Führerschein, wer kann mir das decodieren?

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Hallo,

 

ich habe vor ein paar Wochen einen neuen Führerschein beantragt und heute meine rosa Pappe gegen die neue Karte getauscht. Jetzt hätte ich aber ein paar Fragen an die Leute, die sich damit wirklich auskennen. Vorne drauf steht unter

9. BE / C1E / CE / MSL

 

Das sind wohl die Fahrzeugklassen für die ich jetzt eine Fahrerlaubnis habe.

 

Auf der Rückseite steht dann ja noch mehr. Ich würde gern wissen was genau die Klassen C1E und CE sind. Hinter dem Ausstellungsdatum der CE-Klasse steht dann noch ein Gültigkeitsdatum, also bis ich 50 bin. Dahinter allerdings steht unter 12.: 79(C1E>12000kg, L≤3).

 

Ich hoffe jemand kann mir helfen.

 

Danke, count


42 cdi 7/02 - no tuning

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BE Auto mit Anhänger

C1E 7,5 Tonner mit Anhänger

CE 7,5 Tonner mit Anhänger und einem maximalen Gewicht von unter 12 Tonnen.

 

 

Klasse M: Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)

 

Ausnahmen der Klasse M:

 

Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.

 

Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung

Als Kleinkrafträder gelten auch

 

Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

 

Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

 

Klasse S: Kleinkraftfahrzeuge (Trikes, Quads oder Microcars mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm

 

Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Das E bedeutet:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer Verbindung der zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B mit Klasse fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamt- oder D1: masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Führerscheinklasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Truemmergesicht am 06.07.2006 um 14:48 Uhr ]


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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Führerscheinklassen

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timobanner.jpg

    spritmonitor.de ICQ-Nummer: 290-210-058 online?icq=290210058&img=2

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Super, danke für die sehr schnelle Antwort.

Aber was bedeutet L≤3 ?

Ist wahrscheinlich auf die Achsen bezogen, oder?


42 cdi 7/02 - no tuning

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79 (C1E > 12.000 kg, L 12.000 kg, L:

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Kl. C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

 


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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Dekodiert:

Klasse A (unbeschränkt)

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h (ohne Einschränkungen).

 

Klasse A (beschränkt)

Krafträder bis max. 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (Minimalgewicht 156 kg bei 25 kW).

Klasse A1

Leichtkrafträder bis max. 125 cm³ und 11 kW (ab 16 Jahren, bis 18 Jahre: bbH max. 80 km/h).

 

Klasse B (schließt in Deutschland die Klassen L, M und S ein)

Kraftfahrzeuge (Kfz) bis max. 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (zul. GM) und höchstens 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz (Pkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg oder mit einer zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. GM der Kombination 3,5 t nicht übersteigt.

 

Klasse BE

Zusatz zu Klasse B, Anhänger über 750 kg.

 

Klasse C

Kfz über 3,5 t und mit max. 8 + 1 Sitzplätzen (Lkw); inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.

 

Klasse C1

Kraftfahrzeuge über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse; inklusive Anhänger mit zul. GM bis 750 kg.

 

Klasse D

Kfz mit mehr als 8 + 1 Sitzplätzen (Busse).

 

Klasse D1

Kfz mit mehr als 8 + 1 Sitzplätzen mit max. 16 + 1 Sitzplätzen (Kleinbusse).

 

Klasse E (zu B, C, C1, D oder D1)

sonstige Anhänger, d.h. mit einer zul. GM von mehr als 750 kg (ausgenommen die in die Klasse B fallenden Kombinationen); Einschränkungen bei:

 

Klassen C1E und D1E

zul. GM der Kombination 12 t und zul. GM des Anhängers max. gleich Leermasse des Zugfahrzeugs; keine Personenbeförderung im Anhänger bei D1E.

 

Die Klassen C und D werden nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt. C1 bzw. C1E und D1 bzw. D1E werden bis zum 50. Lebensjahr befristet, danach jeweils für 5 Jahre (wie bei Klasse C bzw. D).

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DANKE !!!

 

Das ging ja wirklich alles sehr schnell.

 

Und ich dachte schon ich hätte jetzt aus Versehen einen richtigen LKW-Führerschein, also was früher Klasse 2 war.

 

Hab´s jetzt aber kapiert.


42 cdi 7/02 - no tuning

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Und wo finde ich die Aufschlüsselung der Bemerkungen unter Punkt 12 auf der Rückseite?

 

Mal schauen ob das auch so schnell geht :-D

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Gruß. Der Mirco.
Der jetzt keinen Smart mehr fährt...

Spritmonitor.de

ICQ:333184923

 

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