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blueandrew

Blinkerhebel Akzentkappe abmachen???

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Sonnigen Samstag!

 

Ich hab mir grüne Akzentteile (nicht StreamGreen, sondern die alten grünen) gekauft, aber ich bekomm die eine Kappe am Scheibenwischerhebel nicht ab, gibt es da einen Trick?

 

Beim anderen Hebel war die alte Kappe schon gesprungen und damit ging es ganz leicht.

 

Gruß…

 


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Ich hab das mit einem Taschenmesser mit flacher Klinge abgehebelt. Wenn man ein wenig vorsichtig ist geht das recht gut und man verletzt weder sich noch die Kappe.

 

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rms.gif

sig.jpg

spritmonitor.de

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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Habs genauso gemacht.

Schweizer Taschenmesser vorsichtig angesetzt und gaaanz vorsichtig abhebeln.

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Ich bin mit dem Armel dran hängen geblieben jetzt ist sie weg!

 

 


Wer später bremst fährt länger schnell!

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War wohl nicht ganz fest oder hatte schon nen Sprung. Hast sie einfach weggelassen oder schon Ersatz besorgt?

 

 

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    • Moin, sehr geehrte/r w-124Schrauber, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:     Ich gebe mal zu bedenken:   Gab/gibt es zu dem Kauf des (mutmaßlich zum Kaufzeitpunkt nicht gelassenen) Kfz keine amtlichen Dokumente wie z.B. "Zulassungsbescheinigung Teil 2" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugbrief) oder "Zulassungsbescheinigung Teil 1" (alt: umgangssprachlich Fahrzeugschein) ? Oder Kopien derselben ?   Dort stehen doch unter den jeweiligen Ziffern 11 die Grundfarbe(n) der äußeren Fahrzeugerscheinung drin. Heutzutage codert, früher mal im Klartext.   Sollte/n die tatsächliche/n äußere/n Fahrzeugfarbe/n von den amtlichen Eintragungen abweichen, handelt es sich um einen Mangel.....   DAS kann Probleme bei den gaaaaanz genauen Prüfberechtigten (TÜV u.v.a.m) und oder bei der "Rennleitung" (Polizei u.a.m.) geben. Es hat doch Gründe, warum die äußeren Fahrzeugfarben dem Grunde nach den Rang einer "amtlichen Eintragung"/Dokumentation haben.....   Und wenn die Farbe/n abweichen sollten, rate ich dazu, diese bei einer (Wieder-) Zulassung berichtigen zu lassen, wozu ein verantwortungsvoller Zulassungsbegehrender ohnehin verpflichtet wäre...   (Und bitte: Nicht verhauen, ich habe diese Vorschriften nicht gemacht.....).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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