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Canyonero

Ist das OK?

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Kurze Frage,

 

cdi

 

Wenn 5W30 in Gebrauch ist darf mit 0w40 aufgefüllt werden?

 

Bin mir nicht 100% sicher :(

 

Gruß

Canyonero


1115dz.png

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Hallo,

klappt schon, ergibt eine neue Mischung wie z.B. 6,5 W 32 oder so.

-----------------

Smarter Gruß RpunktK

Smart~Vo_Li.JPG

spritmonitor.de CDI Cabrio aus Neuss am Rhein

 

 

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Ist doch nur ein Beispiel für eine Mischung!

Ist halt irgend etwas zwischen:

5W30 & 0w40

Vielleicht hast Du ja auch danach: 4W33??

:roll:

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Quote:

Am 24.04.2006 um 16:25 Uhr hat Smart2007 geschrieben:
Ist doch nur ein Beispiel für eine Mischung!

Ist halt irgend etwas zwischen:

5W30 & 0w40

Vielleicht hast Du ja auch danach: 4W33??

:roll:



 

 

:) verstehe!

 

Ich hatte mich aber vertan! Hab nochmal geguckt momentan fahre ich mit Shell Helix 5W40. Wurde vom SC gemacht.

Das passt schon irgendwie ;-)

 

Grüsse


1115dz.png

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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