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Winterreifen nun Pflicht!! DaimlerChrysler intern!!

Empfohlene Beiträge

Interne E-mail der DaimlerChrysler Vertriebsorganisation Deutschland!!

 

Damen und Herren

Inhaber/Geschäftsführer/Vorstände

der Autorisierten Vermittler

der DaimlerChrysler AG

für Mercedes-Benz Personenwagen

Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Anpassung der Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs (insbesondere Reifen) an die Wetterverhältnisse

(§2.Abs. 3a)

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über Neuerungen der Straßenverkehrsordnung informieren.

Bereits nach bisher geltender Vorschrift besteht für jeden Verkehrsteilnehmer die Pflicht,

Behinderungen anderer zu vermeiden (§ 1 Abs.2 StVO). Diese Pflicht kann u.a. dadurch

verletzt werden, dass Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen wegen mangelnder Ausrüstung

liegen bleiben. Die Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs den Wetterverhältnissen

anzupassen, wird durch die bevorstehende Änderung der StVO nunmehr besonders

hervorgehoben und kann bei Unterlassung mit Bußgeld geahndet werden.

Mit Wirkung zum 1. Mai 2006 muss die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse

angepasst sein. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung und

Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Fahrzeuge ohne geeignete Winterbereifung

dürfen bei entsprechend schlechten Straßen- bzw. Witterungsverhältnissen nicht betrieben

werden.

 

Sollte die Ausrüstung eines auf öffentlicher Straße gebrauchten Kraftfahrzeuges nicht an

die Wetterverhältnisse angepasst sein, so kann dies mit einem Bußgeld von 20,- €, bei entsprechender

Behinderung anderer mit 40,- € geahndet werden. Wer sein Fahrzeug bei

widrigen Witterungsbedingungen stehen lässt, braucht allerdings dessen Ausrüstung nicht

anzupassen.

Alle von Mercedes-Benz empfohlenen Winterreifen haben nach ausführlichen Tests die

technische Freigabe unseres Hauses erhalten und stellen somit eine geeignete Bereifung

entsprechend der StVO dar. Dies wird u.a. auch durch die Kennung „MO“ (Mercedes

Original) verdeutlicht, die seit Einführung der Baureihe 171 alle von Mercedes-Benz serienmäßig

und seitens AfterSales verbauten Reifen tragen.

Entsprechend der EU-Norm ECE-R30 und 54 definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung

„M+S“ (M&S, M.S.). Da die Kennung „M+S“ (Mud+Snow=Matsch+Schnee)

jedoch kein geschützter Begriff ist, findet man dieses Kürzel mittlerweile auch auf einigen

Sommerreifen (z.B. Billigreifen aus Fernost), d.h. die Frage, ob es sich um einen Reifen mit

Wintereigenschaften handelt, lässt sich in der Praxis nicht eindeutig anhand des Kürzels

„M+S“ klären.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Schneeflocken-Symbol, das sich mittlerweile

in Europa als Kennzeichnung eines wintertauglichen Reifens durchgesetzt hat.

Schneeflockensymbol

Dieses Zeichen, das sich auf allen von Mercedes-Benz empfohlenen Winterreifen/

-kompletträdern für Pkw befindet, in Verbindung mit einer empfohlenen Restprofiltiefe von

mindestens 4mm ist der Garant für die Sicherheit Ihrer Kunden in der kalten Jahreszeit.

Die Reifen für die Baureihen 251, 164, 163 und 463 tragen sehr häufig die „M+S“-

Kennung. In den Jahreszeiten Herbst+Winter (Faustregel Oktober bis Ostern) sollten jedoch

auch diese Fahrzeuge mit tatsächlich wintertauglichen Reifen ausgestattet sein

(ebenfalls mit Schneeflocken-Symbol). Unter dem folgenden Link haben wir für Sie einen

Testbericht hinterlegt, der den Unterschied zwischen 4x4-Reifen mit und ohne Wintereigenschaften

verdeutlicht.

 

Die Verwendung von Ganzjahresreifen für Pkw wird seitens Mercedes-Benz nicht empfohlen,

da es sich hierbei um Produkte handelt, die bei entsprechenden Wetterverhältnissen

Winterreifen unterlegen sind.

Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen in Ihren Verkaufsgesprächen.

Mit freundlichen Grüßen

DaimlerChrysler AG

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ICQ: 191-048-097

Spritmonitor.de

 


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Fehlt nur noch das Rundschreiben zur Kondompflicht.

Für mich ist das nur der Beweis, dass die Auto- und Reifen-Lobbyisten erfolgreich waren und nun die große "Pflicht-Keule" rausholen.

 

"Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen in Ihren Verkaufsgesprächen" heißt doch nichts anderes, als den Kunden gleich die ach so günstigen "MO"-Winterschluffen aufzuquatschen.

 

Wie wäre es mit einem Satz Winterreifen als Geschenk für jeden DC-Fahrer? Das wäre mal konsequent kundenorientiert - aber wahrscheinlich reicht´s nicht mal für 3 Gramm Kautschuk...

 

 

-----------------

I love you all!

 

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I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Interessant ist an dieser Stelle, daß bei einem Sommerreifentest des ADAC die mitgetesteten MO Reifen von Mercedes nur als "bedingt empfehlenswert" und sogar "nicht empfehlenswert" bewertet wurden, während die aktuellen Sommerreifen vom Reifenhändler (gleiches Modell aber ohne MO, also nicht nach Benz Vorgaben hergestellt) in der Spitze rangieren :o . Soviel zum Thema "vom Hersteller empfohlene Erstausrüsterqualität".

 

Siehe auch ADAC

 

-----------------

Grüße

Stefan

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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Aber wieso schribst du im Titel: Winterreifen jetzt Pflicht...

Stimmt so einfach nicht.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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    • In der Rohrleitung zu dem Klimakompressor ist unmittelbar in dessen Nähe ein Druckschalter verbaut, der sich in der Zuleitung zu der Magnetkupplung befindet. Dieser Druckschalter hat zwei Steckkabelschuhe aufgesteckt. Um den zu sehen solltest Du mal von oben auf die Leitungen leuchten. Der sitzt direkt in der Leitung am Klimakompressor. Genau darüber läuft die Zuleitung zu der Magnetkupplung, der eine Steckkabelschuh bzw. dessen Zuleitung kommt vom SAM und der andere führt weiter zur Magnetkupplung. D.h. wenn Du bei laufendem Motor die Klimaanlage einschaltest, dann muss vom SAM die 12 Volt Spannung auf die Zuleitung ausgegeben werden und auf der Leitung bzw. dem Steckkabelschuh zu messen sein, der von vorne kommt. Und wenn der Druck im System und der Druckschalter in Ordnung ist, dann müssen auch auf dem zweiten Steckkontakt, der dann weiter zu der Magnetkupplung führt, die 12 Volt zu messen sein. Wenn auf dem einen Anschluss 12 Volt zu messen sind, auf dem zweiten aber nicht, dann ist der Schalter nicht geschlossen, was die zwangsläufige Folge hätte, daß die Spannung nicht an der Magnetkupplung ankommen kann. Das würde ich an Deiner Stelle zuerst mal gegenchecken und sich nicht auf die Aussage der Werkstatt zu verlassen. 🙂 Gemessen wird hier gegen die Fahrzeugmasse.   Die Spule der Magnetkupplung muss man auch ohm'sch durchmessen können. Man stellt dazu das Messgerät auf Widerstandsmessung, wenn man die Messleitungen direkt zusammen hält, muss man einen sehr niedrigen Wert messen können. Wenn man nun den Steckkabelschuh von dem Druckschalter abzieht, dessen Leitung weiter zum Klimakompressor bzw. dessen Magnetkupplung und die eine Messleitung damit verbindet und die andere gegen Masse, also das Metall des Motors oder der Karosse hält, dann muss man so den Widerstand der Wicklung der Magnetkupplung messen können, die muss ebenfalls trelativ niederohmig sein. Wenn dort ein hochohmiger Wert angezeigt wird, dann ist die Spule defekt und muss getauscht werden. Wird dort ein niederohmiger Wert gemessen, dann gibt es zwei Möglichkeiten, entweder die Wicklung ht einen Kurzschluss oder sie ist in Ordnung und das Problem kommt anderswo her.   Ich gehe mal davon aus, daß die die Sicherung 15 im SAM, siehe diese Liste , schon mal nachkontrolliert hat, darüber ist die Ansteuerung der Magnetkupplung abgesichert. Sicherungen kontrolliert man übrigens auch immer mit dem Widerstandsmessgerät und nicht nur optisch! 😇
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