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Diggendancer

Temperaturfühler

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Ich wurde am Wochenende von einer netten Frau auf der Autobahnauffahrt geramt dabei ist ist das Vordere Panel und der Kühlergrill kaputt gegangen.

Jetzt will ich morgen zu Smart und mir eine paar neue teile bestellen.

Jetzt wollte ich wissen ob die mir dann auch gleich diesen Temperaturfühler eine bauen könne und auch gleich Freischalten oder geht das nur bei bestimmten Modellen?

 

Mein Smart ist ein CDI/Pure 2003

 

Jan

 

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man sollte als junger mensch möglichst links sein damit man im alter nicht allzuweit nach rechts abdriftet!

 


man sollte als junger mensch möglichst links sein damit man im alter nicht allzuweit nach rechts abdriftet!

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also ich glaub bei 03 sollte er schon verbaut sein.. ansonsten kannst du ihn ja selber einbauen.. anleitung gibt es hier im forum.. so habe ich es auch gemacht.. freischalten war bei mir zumindest kein problem..

 

aber viele andere hatten glaube ich probleme..

da smart das nicht mehr macht.. aus irgendwelchen gründen.

 

brauchen tust du.. einen fühler, ein kabel(2adrig) und 4 sone klemmen die aufs kabel kommen...

 

das wars auch schon.. das ganze dann zusammenbasteln und verlegen :-D

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smart5mj.jpg

 

 


avage5.jpg

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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