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sharky

Leidiges Thema Kindersitz

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hallo an alle. wie ihr unschwer erkennen könnt, bin ich neu hier. ich hoffe, dass ich keine doppelten fragen stelle. also los.

 

fahren einen smart fortwo cabrio cdi und werden im oktober diesen jahres ein 2. mal vater. mein grosser wird nächste woche 2 jahre alt.

wer zählen kann, erkennt mein problem. ich habe meinen smartie nun seit einem jahr und mich hat's voll erwischt. ich würde mich nur ungern von ihm trennen. kennt einer ne möglichkeit, wie man 2 (klein)kinder im smart fortwo gefahrenlos transportieren kann? bilde mir ein schon mal was gelesen zu haben (kann mich aber nisch entsinnen wo). danke im voraus.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von sharky am 01.03.2006 um 16:33 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von sharky am 01.03.2006 um 16:33 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von sharky am 01.03.2006 um 16:34 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von sharky am 01.03.2006 um 16:35 Uhr ]

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Hallo sharky,

erstmal herzlich Willkommen im Forum.

Als erstes zu der Frage wie Du zwei Kinder sicher im smart fortwo transportieren kannst. Gar nicht!!! Ein Auto mit zwei Sitzen ist auch nur für zwei Personen gedacht. Selbst 1 Kind kannst Du nur im vorgesehenen Kindersitz speziell für den Beifahrersitz transportieren. Aufgrund des Airbags ist es jedoch nicht ganz ungefährlich. Ich habe auch eine Tochter (2 Jahre). Wenn Du mich fragst gibt es da keine Möglichkeit, oder Du steigst Deinen Kindern zuliebe auf 44 um. Vielleicht weiß jemand mehr als ich, aber ich denke es gibt da keine Möglichkeit, denn smart fortwo= smart für zwei wie Du weißt. Oder Du legst Dir eine Familienkutsche zu und behältst den schmarty als Zweitwagen, was wohl die beste Lösung wäre.

 

Gruß Jana

:o

meinkullerchen0065lq.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von JanaS am 01.03.2006 um 21:18 Uhr ]


Lebe jeden Tag Deines Lebens als wäre es der Letzte...

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Geht nicht? Gibt´s nicht!

 

Hier die Großfamilienlösung, für mindestens 4 Kinder + Pampers! ;-)

 

...NutzerInnen betonen die Schallabschirmung der lieben Kleinen :-D :-D :-D !

-----------------

I love you all!

 

schaefca 58ow.gif

 


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Booaaahhh,

 

was ist das denn? Da hätte sich ja mein Problem mit dem Buggy im smart gelöst...

Da kann ich ja gleich das Kinderbett mit reinstellen.

:lol:


Lebe jeden Tag Deines Lebens als wäre es der Letzte...

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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